Hallo zusammen,
Sorry, wenn ich das Thema nochmal aufdrösle.
Aber wenn ich Feiertagsentgelt iHv. KUG zahlen soll, müsste dann nicht das das Feiertagsentgelt iHv KUG auch die Differenz zwischen dem KUG ergeben, das ich zahlen würde wenn kein Feiertag wäre und dem KUG, das um die Feiertagsstunden gekürzt wird?
Beispiel: Mitarbeiter A (I/-/0,5) verdient 3.500 EUR (brutto) und ist 100 % in KuA, normale AZ von Mo bis Fr mit 40,0 h.
Arbeitszeit für Mai wären 144,0 h und 24,0 h Feiertags KUG (Berlin hat 3 Feiertage im Mai).
| KUG | 1228,02 EUR |
| Feiertags KUG | 213,60 EUR |
| GESAMT | 1.441,62 EUR |
KUG ohne Feiertage würde aber 1.496,02 EUR betragen.
Habe ich einen Denkfehler?
VG
Hallo,
Ihre Anfrage wurde bereits im Beitrag "KUG Vollausfall Ist-Entgelt bei Feiertag falsch berechnet" diskutiert.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG