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Feiertage in Berlin im Mai 2020

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letzte Antwort am 07.06.2020 16:36:30 von Onno
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Onno
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Frage zur Berechnung der Feiertage in Berlin im Mai 2020.

 

Vorab möchte ich betonen, dass ich kein Anwender von DATEV bin, hoffe dennoch auf die freundliche Unterstützung der Community.

 

Ich bin ein in Berlin lebender und arbeitender Arbeitnehmer, zur Zeit seit Ende März in Kurzarbeit.

Die Gehaltsabrechnung wird durch ein externes Unternehmen, das in einem anderen Bundesland ansässig ist, mittels DATEV durchgeführt.
In Berlin gab es bekanntlich im Mai 2020 drei Feiertage. Auf meiner Gehaltsabrechnung werden unter Schlüssel 414 16,00 Std aufgeführt, was meiner Ansicht nach nur zwei Feiertagen entspricht.
Liege ich da richtig?

Wenn ja, wie kann das passieren? Werden bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung die Feiertage je nach Bundesland nicht automatisch berücksichtigt? Hätten die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Gehaltsabrechnung hier eine manuelle Änderung vornehmen müssen?

Der dritte Feiertag am 08. Mai 2020 war ja nur ein einmaliger Feiertag. Ist dieser möglicherweise im Kalendarium nicht berücksichtigt?

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn zumindest bei der Frage nach der Berechnung der Feiertage etwas mehr Klarheit besteht, da es weitere Unklarheiten in meiner Abrechnung gibt (Anzahl der Arbeitstage, Anzahl der Kug-Tage). Ich brauche eine Argumentationsgrundlage für die falschen Berechnungen, es würde mir helfen zu wissen wie die - aus meiner Sicht - falsche Anzahl der Feiertage entstehen konnten.

Mir entgeht dadurch mir zustehendes Gehalt, was eine ohnehin schon prekären Lage noch weiter verschärft.

 

Viele Grüße aus Berlin

Onno

bodensee
Allwissender
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Wenn Sie Mo-Fr. je 8 Std. arbeiten, dann sind bei der Lohnart 414 definitiv nur 2 Feiertage je 8 Std. berücksichtigt. Eine automatische Übernahme je Bundesland erfolgt nicht, sondern der jeweilige Sachberarbeiter /In muss dies manuell erfassen, daher kann es gut sein dass an diesen speziellen Berlin Feiertag nicht gedacht wurde.
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Onno
Beginner
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Die Annahme zur Arbeitszeit ist richtig.
Da weitere Angaben auf der Gehaltsabrechnung nicht stimmen, habe ich hiermit nun einen weiteren Punkt zur Argumentation beim Arbeitgeber.

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letzte Antwort am 07.06.2020 16:36:30 von Onno
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