Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen zu Feiertag und KUG und hoffe ihr könnt mir helfen:
1. AN hätte, wenn der Fr und Mo kein Feiertag wären gearbeitet, an Feiertagen arbeitet er grundsätzlich nicht (Büro, Gehalt)
--> er hat eine mtl. AZ von 154,00 h, davon 95,00 h KUG (1/410) und die 2 Feiertage 14,00 h (1/414) --> Ist die Schlüsselung richtig?
2. AN (Gastronomie) hätte an diesen Tagen gearbeitet, wenn nicht Corona/KUG wäre
--> mtl. AZ von 112,00 h, nicht gearbeitet, alles KUG, alle Std. mit 1/410 oder muss ich die 2 Feiertage mit 1/414 erfassen?
3. AN (Gastronomie) hätte an diesen Feiertagen nicht gearbeitet
--> mtl. AT von 112,00 h, nicht gearbeitet, alles KUG, alle Stunden mit 1/410?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
1. Richtig so.
2. Richtig so. Allerdings kann eine Nachfrage kommen, warum keine Feiertagsstunden abgerechnet worden sind. Dann muss man erklären, dass der Betrieb an den Feiertagen regelmäßig arbeitet.
3. Feiertagsstunden mit 1/414, weil der Betrieb auch ohne Kug an den Feiertagen geschlossen wäre.
Pogo, vielen Dank!
Und was mache ich wenn Fall 2 und 3 in einem Betrieb sind? Grundsätzlich hätte die Gastronomie an den Feiertagen offen, aber einige AN sind eingeteilt und manche nicht!
Hallo,
da es sich hier um eine rechtliche Anfrage handelt, bitten wir Sie hierzu, Rücksprache mit der Agentur für Arbeit zu halten.