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Feiertag in Überstunden mit einbeziehen

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letzte Antwort am 06.12.2022 14:45:05 von rvh
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KSW_StB
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Hallo zusammen,

 

Guten Morgen zusammen,

 

folgendes Problem: Mandaten ist ein Baumandat, und wir führen das Arbeitszeitkonto.

Nun hat der Arbeitnehmer im November insgesamt 183,5 Stunden gearbeitet, und da der erste November ein Feiertag war, bekommt er hierfür nochmal 8,5 Stunden. Macht also 192 Stunden.

Im November liegt die Soll-Arbeitszeit bei 172,5 Stunden.

Das entspricht 19,5 Überstunden.

Nun erkennt das Programm das auch, und zahlt für die 19,5 Überstunden zusätzlich Überstundenzulage.

Da das Arbeitszeitkonto voll ist, will das Programm nun nochmal 11 Stunden auszahlen - also die Differenz zwischen SOLL-Arbeitszeit und tatsächlich geleisteten Stunden.

 

Wie erkläre ich dem Programm, dass es sich nicht um 11, sondern um 19,5 Std. handelt, weil der Feiertag mit eingerechnet werden muss?

 

 

rvh
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Hallo,

 

hier liegt wohl ein Missverständnis vor, denn für das Arbeitszeitvolumen sind auch Feiertage mitzurechnen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Stundenzahlen für 2022 :

 

rvh_0-1670328187701.png

 

Das Programm rechnet also durchaus richtig mit 11 Überstunden. Bei Ihrer Stammdatenschlüsselung wird aber der Überstundenzuschlag m.E. falsch errechnet, denn da dürften es auch "nur" 11 Stunden sein.

 

Oder geben Sie den Zuschlag manuell ein? Dann müsste dort der Wert korrigiert werden.

 

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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KSW_StB
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo 🙂

 

diese Übersicht bezieht sich leider auf Sachsen. Dort war der 01.11. kein Feiertag. In NRW aber schon.

Demnach hatten wir auch keine 22 Arbeitstage, sondern nur 21.

 

 

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rvh
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Hallo zurück,

 

die Übersicht bezieht sich nicht nur auf Sachsen, sondern gilt für das gesamte Bundesgebiet.

 

Ausweislich der Fußnoten werden die "Wochen-"Feiertage (Mo-Fr) in die Summenbildung mit einbezogen.

 

Demzufolge sind für den November 2022 bundesweit 181 Stunden anzusetzen, von denen 8,5 auf den 01.11. entfallen, wenn das in dem betreffenden Bundesland ein Feiertag ist. Für Sachsen wird der 16.11.2022 als Feiertag mit 8,5 Stunden angesetzt, während der 01.11. dort kein Feiertag ist.

 

Aber egal wo - das Arbeitszeitvolumen berechnet sich in jedem Bundesland gleich:

 

KW 44: 3 x 8,5 + 1 x 7 = 32,5 h

KW 45: 4 x 8,5 + 1 x 7 = 41,0 h

KW 46: 4 x 8,5 + 1 x 7 = 41,0 h

KW 47: 4 x 8,5 + 1 x 7 = 41,0 h

KW 48: 3 x 8,5             = 25,5 h

 

In Summe :                   181,0 h

 

Übrigens: Nach Ihrer Rechnung käme somit auch Sachsen nur auf 172,5 Stunden !!

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 06.12.2022 14:45:05 von rvh
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