Bei einem Mitarbeiter wurde durch die KK festgestellt, dass sein Krankengeldbezug endet und er jetzt ausgesteuert wird. Die Fehlzeit vom Vormonat müsste korrigiert werden, da der MA eine Einmalzahlung erhalten hat und jetzt im Monat November eine Rückrechnung mit Berechnung der SV erfolgt. Die SV-Tage müssten auf 0 im Monat Oktober korrigiert werden.
Wer kann hier helfen?
Hallo,
beginnt die Aussteuerung im Oktober, laufen die SV-Tage ab diesem Zeitpunkt noch einen Zeitmonat weiter und es kommt dadurch zu einer Verbeitragung des Einmalbezugs.
Können Sie nochmals konkretisieren, ab wann die Aussteuerung angesetzt werden muss und wann der Einmalbezug ausgezahlt wurde?
Gerne betrachten wir Ihren Fall auch im Detail und besprechen die Möglichkeiten. Wenden Sie sich dazu über unsere anderen Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Bäuerlein,
Danke für Ihre Hilfe. Der Krankengeldbezug endet zum 22.10.2021 und somit beginnt die Aussteuerung zum 23.10.2021. Eine Abmeldung zum 22.10.2021 mit Grund 34 hätte erfolgen müssen. Der MA bezieht seit 25.02.2021 KG und eine Einmalzahlung wird doch dem letzten Monat des Entgeltbezuges (Febr. 2021) hinzugerechnet? Wieso muss hier noch etwas verbeitragt werden? Ich habe statt der Fehlzeit Aussteuerung die Fehlzeit Ende Krankengeld - Beginn Arbeitslosengeld gewählt und jetzt eine Abmeldung mit Grund 30 erhalten, was jetzt natürlich lt. KK auch nicht stimmt. Was muss ich korrigieren, damit der Abmeldegrund 34 zutrifft.
Moin,
je nachdem, ob der Mitarbeiter im Anschluss Arbeitslosengeld bezieht ("Nahtlosigkeitsregelung"), ist eine der beiden Varianten möglich:
- mit Arbeitslosengeld: Abmeldung zum 22.10.2021 mit GdA 30
- ohne Arbeitslosengeld: Abmeldung 23.10.-22.11.2021 mit GdA 34
Eine Abmeldung zum 22.10.2021 mit GdA 34 (wie dies scheinbar die Krankenkasse fordert) ist falsch.
Im Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände zum Meldeverfahren (Microsoft Word - 03_Anlage 3_Vers.7.00.docx (gkv-datenaustausch.de)) sind die beiden Fälle als Beispiel auf Seite 13 der PDF-Datei aufgeführt (erstes und letztes Beispiel auf der Seite).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Was muss denn jetzt in den Fehlzeiten erfasst werden? Krankengeldbezug vom 23.02. - 22.11.2021; Aussteuerung ab 23.11.2021 bis 30.11.2021 und jedes Monat erweitern. Wird von Datev eine Korrektur der Abmeldung 30 auf die Abmeldung 34 vorgenommen?
@ettigirB schrieb:Was muss denn jetzt in den Fehlzeiten erfasst werden? Krankengeldbezug vom 23.02. - 22.11.2021; Aussteuerung ab 23.11.2021 bis 30.11.2021 und jedes Monat erweitern.
Nein, es bleibt beim Krankengeldbezug bis zum 22.10.2021.
Und ab 23.10.2021 dann entweder "Aussteuerung" (wenn kein Arbeitslosengeld bezogen wird) oder "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld" (wenn Arbeitslosengeld bezogen wird).
@ettigirB schrieb:Wird von Datev eine Korrektur der Abmeldung 30 auf die Abmeldung 34 vorgenommen?
Eine Abmeldung zum 22.10.2021 mit GdA 34 wird über das Lohn-Programm nicht erstellt werden (egal was Sie eingeben), da diese Meldung auf jeden Fall falsch ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz