Die Krankenkassen erstatten Fehlzeiten bis zu drei Tage ohne Attest. Wie oft im Monat bzw. Jahr wird das akzeptiert?
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Hier gibt es keine Grenzen. Wenn im Arbeitsvertrag steht der AN muss erst nach dem dritten Tag die AU vorlegen, gibt es rechtlich keine Handhabe vom AG und von der KK das früher haben zu wollen.
Ich hatte einen Fall indem die KK mir nahegelegt hat ( Empfehlung ) doch in Zukunft Krankmeldung ab dem 1. Tag zu fordern.