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Fehlzeiten erfassen Quarantäne in Österreich LODAS

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letzte Antwort am 29.03.2022 08:57:19 von Mühlrad
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Mühlrad
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Hallo,

 

ich habe einen AN (Gehaltsempfänger) welcher in Deutschland arbeitet und in Österreich wohnhaft ist.

Dieser war in Österreich von 03.03.-13.03.2022 in Isolation wegen Covid-Infektion.

 

Bisher konnte ich in Erfahrung bringen dass die Erstattung der Entgeltfortzahlung auf Antrag des AG bei der Bezirkshauptmannschaft Kalendertäglich gezahlt wird, in diesem Fall also 11 Kalendertage.

Die Berechnung für den Ersattungsantrag erfolgt ganz simpel Bruttogehalt durch Monatstage mal Ausfalltage.

Also: 3000,- / 31 Tage * 11 Tage = 1064,52 €

und dazu noch ein reiner Dienstgeberanteil in der ges. Sozialversicherung (ca. 17,53 %), die errechnet sich im Erstattungsantrag an Hand des eingetragenen Bruttogehalts = 186,61 €.

 

Soweit so gut, aber wie muss ich denn nun diese Fehlzeit erfassen? Hatte das schon jemand von euch?

 

Danke schon mal und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


hier ein Auszug aus dem Dokument 1008768 :
Gemäß § 56 Abs. 2 IfSG bemisst sich die Entschädigung nach dem Verdienstausfall. Gemäß der Anlage 56 des Pflichtenhefts der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) darf die Fehlzeit nur für reguläre Arbeitstage erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht. An Feiertagen und Wochenenden ist die Fehlzeit nicht zu erfassen.
Ausnahme: Wenn das Wochenende zur regulären Arbeitszeit gehört, dann können Sie hierfür auch eine Fehlzeit erfassen. Beachten Sie, dass die Arbeitszeit in den Personaldaten hinterlegt ist. In diesem Fall können Sie die Meldung zur fehlerhaften Erfassung der Fehlzeit auf dem Fehlerprotokoll in LODAS ignorieren.
Einzelne Bundesländer oder Behörden erstatten unter Umständen jedoch mehr als die Arbeitstage. Klären Sie mit der zuständigen Behörde vorab, welche Tage (Arbeitstage oder Kalendertage) mit der Entschädigungszahlung erstattet werden.
In diesem Dokument finden Sie auch Beispiele für die Abrechnung der Quarantäne.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Mühlrad
Beginner
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Nachricht 3 von 3
59 Mal angesehen

Hallo,

 

das Dokument hatte ich auch gefunden und gelesen.

 

Nur trifft § 56 Abs. 2 IfSG hier insofern wohl nicht zu, da die Quarantäne von der Österreichischen Behörde ausgesprochen und erstattet wird.

 

Die Erstattung erfolgt Kalendertäglich, zu den in der Fragestellung genannten Konditionen.

Die deutsche Krankenkasse des AN konnte mir auch nicht mehr sagen.

 

Ich habe jetzt mal "bezahlte Fehlzeit bei angeordneter Quarantäne" für den gesamten Zeitraum und den Antrag auf Erstattung an die österr. Behörde verschickt.

Ich werde euch berichten was rauskommt.

 

 

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letzte Antwort am 29.03.2022 08:57:19 von Mühlrad
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