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Fehlzeit mit Hauhaltshilfe

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letzte Antwort am 06.07.2016 13:08:08 von stelie
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stelie
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Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe hier den Fall. dass ein AN ausfällt wegen Erkrankung der Ehefrau, zur Haushaltsverrichtung und Pflege des Säuglings (5 Monate).

Welchen Grund gebe ich in den Fehlzeiten an, damit eine Meldung rausgeht?

Welche Lohnart/Ausfallschlüssel sind hier zutreffend?

Kann mir jemand helfen? Danke

LG

heckerlein
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stelie
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oh... stimmt ...Entschuldigung

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stelie
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ich arbeite mit Lodas

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Die Frage ist da zunächst, was genau der Arbeitnehmer da vereinbart hat bzw. was da eingetroffen ist.

Sofern der Arbeitnehmer Kinderpflege-Krankengeld erhält, finden Sie hier Details:

EEL - Kinderpflege-Krankengeld (LODAS)

Voraussetzung ist - wie dort nachzulesen - ein ärztliches Zeugnis, "dass der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes beträgt 10 Arbeitstage im Kalenderjahr." Ggf. können die 10 Tage, welche dem anderen Elternteil zustehen, übertragen und in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf von 20 Arbeitstagen wüsste ich nicht, dass da noch etwas greifen könnte. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Kind unheilbar erkrankt und nur noch eine begrenzte Zeit zu leben hat (§ 45 SGB V).

Unter Vorbehalt: Wenn der Arbeitgeber einfach zahlt, ohne dass irgendwelche Voraussetzungen vorliegen, ist das eine bezahlte Freistellung, wenn er nicht zahlt eine unbezahlte Freistellung. Der Grund "auf Kind aufpassen" ändert da nichts.

Was ist mit Elterngeld/Elternzeit?

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stelie
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Nicht das Kind ist krank, sondern die Mutter.

Da das Kind aber vom Vater (AN) betreut werden muss (+Haushalt), auf Grund der Erkrankung der Mutter, soll bei der Krankenkasse Entgelt für Haushaltshilfe beantragt werden.

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heckerlein
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stelie
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ich dachte, das dies auch ausgegeben wird vom Programm bzw. man das irgendwie so schlüsseln kann.

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Sorry, nicht richtig gelesen...

Wie Herr Hecker schon schreibt: der AN hat keinen Anspruch und damit der Arbeitgeber nichts zu tun. Und somit bietet LODAS da auch nichts.

Das Beantragen einer Haushaltshilfe ist Sache der Eltern (also der Versicherten). Die Krankenkasse ist zuständig und leistet Hilfe.

Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann der Vater die Arbeit der Haushaltshilfe selbst übernehmen. In dem Fall ersetzt die Krankenkasse dem Vater den Verdienstausfall ganz oder teilweise.

Das wäre m.E. aus Sicht des Arbeitgebers eine ganz normale unbezahlte Freistellung (d.h. unbezahlter Urlaub). Details zu unbezahlten Urlaub unter Arbeitsunterbrechung (LODAS)

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stelie
Einsteiger
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Ich danke Ihnen

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letzte Antwort am 06.07.2016 13:08:08 von stelie
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