Hallo,
wenn ein Mitarbeiter innerhalb der Wartefrist wegen eines Arbeitsunfalls krankgeschrieben ist, gebe ich dann als Grund "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" oder "Verletztengeld bei Krankheit oder Kur" ein? Es liegt noch keine Bestätigung der Berufsgenossenschaft zur Unfallmeldung vor.
Hallo,
klären Sie bitte mit der Krankenkasse ab, ob als Grund Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur bzw. Verletztengeld bei Krankheit oder Kur als Fehlzeit hinterlegt werden soll.
Bei der Fehlzeit Verletztengeld müssen zusätzlich die Angaben in der Registerkarte „Unfallversicherung“ unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten hinterlegt werden.
Informationen zum EEL-Verfahren, speziell zum Kranken-/Verletztengeld, finden Sie im
Dokument 1021811 unter Punkt 2.4.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG