Hallo liebe Community,
die Krankenkasse hat bei der Rückmeldung der eAU für einen Arbeitnehmer keinen Arbeitsunfall zurückgemeldet. Mir ist mit Abrechnung Mai 2026 für den Arbeitnehmer dann auch nicht aufgefallen, dass man mit Erstellung der Abrechnung unter "Ursache der Arbeitsunfähigkeit" den Arbeitsunfall selber deklarieren muss. Berichtigt man den Mai 2026 mit Wiederholungs-Abrechnung oder kann man das auch mit dem Juni 2026 nachholen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Tom
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das kannst du in den Fehlzeiten auch noch rückwirkend berichtigen, es ändert ja nichts an der Erstattung.
Arbeitsunfall ist nur wichtig für die Krankenkasse, dann dann bei längerer Krankheit oder Folgekrankheit die BG die Kosten übernehmen muss. Ist für dich als Arbeitgeber aber nicht relevant.
Wenn allerdings die eAU ohne Arbeitsunfall zurückkommt, dann hat scheinbar der Arzt vergessen das Kreuzchen auf dem Krankenschein zu setzen für Arbeitsunfall. Sonst wüsste die Krankenkasse das bereits.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Dann berichtige ich rückwirkend und führe eine Wiederholungsabrechnung für den Arbeitnehmer durch. Ist das richtig? Der Arbeitnehmer hat seine AU in Papierform erhalten und dann seiner Krankenkasse übermittelt. Dann hat das wohl die Krankenkasse vergessen, den Arbeitsunfall zu übernehmen.
Wenn das Häkchen auf dem Krankenschein gesetzt ist, dann kannst du das so machen.