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Fehlzeit Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus , Lodas

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letzte Antwort am 04.04.2023 11:40:02 von Kristin_Frohmeyer
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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo liebe Community,

 

ich habe ein Problem.

Ich habe rückwirkend für Dezember noch eine Fehlzeit mit "Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus" eingegeben.  Leider wird das Gehalt auf der Abrechnung nicht gekürzt.

Hat jemand eine Idee??

 

Im Hinweisprotokoll heißt es:

Die Entgeltkürzung wird für die Fehlt Krankengeld...... automatisch berechnet, die EEL-Bescheinigung muss jedoch manuell über sv.net erstellt werden.

 

Wenn doch hier steht, dass die Entgeltkürzung berechnet wird, warum wird das Gehalt dann nicht gekürzt????

 

Das mit dem manuell über sv.net nervt mich ja auch schon wieder tierisch 🙄

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

kann es sein, dass diese Fehlzeit erst ab 01/2023 zur Verfügung steht? (Ich meine, ich hätte zum ersten Mal davon im Jahreswechselseminar LODAS 2022/2023 gehört). Zu beachten war meines Wissens auch, dass es sich bei dieser Fehlzeit nicht um die übliche bzw. oft vorkommende Begleitung von Eltern beim Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder handelt, sondern um andere Fälle.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag!

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Vielen Dank für die Antwort.

 

Ich habe jetzt gerade im Hinweisprotokoll gelesen, dass hier noch steht, dass die EEL-Meldung ab Fehlzeitbeginn 01/2023 automatisch vom Programm erstellt wird.

 

ABER:  Es steht auch da, dass die Entgeltkürzung automatisch berechnet wird.

Heißt das nicht, dass das Gehalt trotzdem gekürzt werden sollte?

 

Mir fällt gerade ein, ich könnte hier ja auch einfach Kind krank eintragen, dann würde es das Gehalt ja kürzen 🤔.

Die Krankenkasse brauch ja nur eine Entgeltbescheinigung um das auszubezahlen.

 

Oder habe ich einen Denkfehler??

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hat sich alles erledigt...

 

Wer seine Abrechnungen richtig anschaut, ist klar im Vorteil 🙈..

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Sandrina
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo. Wo war der Fehler jetzt? Habe das gleiche Problem…

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 

wenn das Gehalt nicht gekürzt wird, kann das verschiedene Ursachen haben.


Prüfen Sie die Umrechnungsformel im Feld Umrechnung der Festbezüge unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit.


Eine Teilmonatsberechnung für Festbezüge wird nur durchgeführt, wenn unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge in der Spalte Kürzung der Eintrag Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen gewählt ist. Wenn der Eintrag Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen gewählt ist, wird keine Teilmonatsberechnung für den entsprechenden Festbezug durchgeführt.


Über Bewegungsdaten erfasste Beträge werden nicht gekürzt. Für diese Bezüge muss eine manuelle Umrechnung und Erfassung des Betrags stattfinden.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Dokument 5303506 - Teilmonate berechnen - Beispiele für LODAS.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.04.2023 11:40:02 von Kristin_Frohmeyer
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