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Fehlermeldung #LONE073H

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letzte Antwort am 23.01.2019 08:41:17 von einmalnoch
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einmalnoch
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Was soll mir diese Fehlermeldung sagen?

"Die A1-Bescheinigung ist im Rechenzentrum nicht gespeichert."

Wo denn dann?

Wer hat mir die Rückmeldung in mein System gepielt wenn die Bescheinigung nicht im RZ gespeichert ist?

Datenverlust im RZ?

Weiteres vorgehen?

Info Dokumente sind hierzu nicht vorhanden.

„Der Zweck eines Systems ist das, was es tut. Es hat schließlich keinen Sinn zu behaupten, der Zweck eines Systems sei es, das zu tun, was es ständig nicht schafft.“ - Stafford Beer
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

prüfen Sie ob unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen die Auswertungen 465, 466, 467 und 469 angelegt sind.


Diese sind Voraussetzung für die Erstellung der zurückgemeldeten A1-Bescheinigung.
Informationen zu dem Thema finden Sie in der Lexinform/Info-Datenbank unter der Dokumentennummer 9241549 .

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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einmalnoch
Experte
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Sind natürlich nicht angelegt - ich arbeite mit Lohn und Gehalt, entschuldigen Sie bitte, das ich das nicht erwähnt hatte. Der Fehlerschlüssel stammt aus der RZ Kommunikation.

„Der Zweck eines Systems ist das, was es tut. Es hat schließlich keinen Sinn zu behaupten, der Zweck eines Systems sei es, das zu tun, was es ständig nicht schafft.“ - Stafford Beer
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Meldung #LONE073H "Die A1-Bescheinigung ist im Rechenzentrum nicht gespeichert." tritt in Einzelfällen auf.

Bitte wenden Sie sich an die üblichen Servicekanäle, damit wir Ihren Sachverhalt prüfen können.

Voraussichtlich ist ein erneutes Bereitstellen der Rückmeldedaten notwendig.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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einmalnoch
Experte
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Nachricht 5 von 5
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Der Fehler im RZ wurde inzwischen gefunden, ein erneutes Bereitstellen wäre im Übrigen nicht erfolgreich gewesen.

Es gibt noch einen zweiten Fehler. Es kommt vor, dass Anträge unvollständig zur Krankenkasse übermittelt werden, dort ohne Fehlermeldung genehmigt werden aber der Rückübertragungsmechanismus läuft dann nicht korrekt ab. Bei längeren Wartezeiten sollt die Krankenkasse kontaktiert werden.

„Der Zweck eines Systems ist das, was es tut. Es hat schließlich keinen Sinn zu behaupten, der Zweck eines Systems sei es, das zu tun, was es ständig nicht schafft.“ - Stafford Beer
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