Hallo Zusammen,
ich kann eine MA nicht abrechnen. Es kommt der Fehlerhinweis #LN12981 Der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld kann nicht berechnet werden, da keine Mutterschutzfristen vorhanden sind. Geben sie den wahrscheinlichen Tag der Entbindung oder die abweichenden Mutterschutzfristen ein.
Die MA nimmt das 3. Elternzeitjahr. Ihr Kind wurde bereits 2015 geboren.
Sie verkürzt ihre Arbeitszeit. Das habe ich alles eingegeben.
Weiß nicht was noch fehlen soll.
Kann mir jemand helfen?
Da gibt es vermutlich mehrere Hindernisse. Wurde die (verkürzte) Arbeit während der EZ denn unter einer zweiten PNR angelegt? Wurden die MS Daten seit 2015 richtig geführt und im Kalendarium eingetragen? Handelt es sich um Gehlt oder Stundenlohn? Bei zweiterem ist die Lohnart während MS richtig eingetragen? Usw...
Ich habe die Ursache selber gefunden.
Es muss für das entsprechende Kind der tatsächliche Tag der Entbindung eingegeben werden und beim Elternzeit-Abschnitt Beginn und Ende der Elternzeit die sie bei uns nimmt. Im Kalender darf nichts eingetragen werden, sonst wird die Teilzeit nicht abgerechnet.
Dann geht die Abrechnung durch.
Danke
Wenn im Kalender nicht eingetragen ist, erfolgt doch aber keine Unterbrechungsmeldung?!?
Teilzeitbeschäftigung (Minijob) während Elternzeit geht nur über zweite Personalnummer.
Die Kollegin arbeitet 28 Std. Sie arbeitet Teilzeit während Elternzeit.