abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fehlerhafte Lohnabrechnung LODAS

3
letzte Antwort am 11.10.2021 12:21:00 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lindarella
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
639 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Lohnabrechnung 09/2021 wurde bereits gesendet und die Rückmeldung/Auswertungen vom RZ sind bereits erfolgt.

 

Nun ist beim eintüten der Lohnabrechnungen aufgefallen, dass eine MA abgerechnet wurde die überhaupt nicht abgerechnet werden sollte. In der Probeabrechnung war diese auch nicht mit drin und das Häckchen war auch nicht gesetzt, sonst wäre das natürlich direkt aufgefallen.

 

Wie muss ich jetzt vorgehen um das zu korrigieren?

 

Die Auswertung 201 (Sammelüberweisungsauftrag) ist ja somit auch Fehlerhaft und kann nicht an die Bank gefaxt werden.

 

 

Viele Grüße!!

CVolz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
607 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

in den Bearbeitungsmonat August wechseln und für die Mitarbeiterin entsprechende Eingaben tätigen (warum soll sie nicht abgerechnet werden? Austritt, Aushilfe ohne Stunden, Fehlzeit im gesamten Monat?) und dann eine Wiederabrechnung für 09/2021 für alle Mitarbeiter (damit auch ein neuer korrekter Sammelüberweisungsbeleg erstellt wird) erstellen. Vorher am Besten nochmal eine Probeabrechnung mit allen MA machen 😉

 

Ich nehme in die Probeabrechnung daher am liebsten alle Mitarbeiter - dann sieht man auch, wer bei einer Abrechnung am Ende mit rauskommt.

lindarella
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
595 Mal angesehen

Was ist dann mit der alten Abrechnung, wird die dann damit automatisch ersetzt?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
477 Mal angesehen

Hallo,


mit der Wiederabrechnung des Mitarbeiters wird die Erstabrechnung ersetzt.


Wenn beim betroffenen Mitarbeiter unbezahlte Fehlzeiten hinterlegt sind und aus diesem Grund kein Entgelt abgerechnet wird, erhalten Sie mit der Wiederabrechnung keine neue Brutto/Netto-Abrechnung. 


In diesem Fall wird die mit der Erstabrechnung erstellte Brutto/Netto-Abrechnung ungültig.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 11.10.2021 12:21:00 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage