Ich habe für eine Mitarbeiterin Ende März eine Wiederabrechnung gestartet. Mit Zahllauf März wurde dann auch der Nettobetrag, der auf der Wiederabrechnung steht, ausgezahlt.
Für März musste im April noch eine Änderung von LFZ auf Krankengeld machen. Nun wird mir auf der Probeabrechnung April als bereits gezahlt, der Betrag aus der Erstabrechnung von März angezeigt. Also nicht der Betrag, der ausgezahlt wurde lt Wiederabrechnung.
Was kann ich tun, damit als bereits gezahlt der Betrag aus der Wiederabrechnung erscheint?
Gruß
Bea 🤔
Moin,
das können Sie eigentlich nicht manuell beeinflussen. Hier nimmt das Programm normalerweise den letzten abgerechneten Betrag.
Sind in der Auszahlung aus der Wdh.-Abr. für 03/2023 auch Nachberechnungen auf die Vormonate enthalten? Diese werden bei der jetzigen Nachberechnung nicht als "bereits erhalten" abgezogen, da die NB aus den Vormonaten jetzt nicht noch einmal neu erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo
ja mit der Wiederabrechnung in März wurden nachträglich eingereichte Kinderkrankenscheine berechnet; bzw also abgezogen. Der Auszahlungsbetrag März war also niedriger mit der Wiederabrechnung.
Diese Nachberechnungen (Abzüge Kinderkrank) fehlen jetzt, so das auf der Probeabrechnung ein höherer Abzug steht. Der Mitarbeiterin wurde aber im März nur der niedrigere Betrag ausgezahlt.
Lieber Uwe-Lutz
können Sie mir da weiterhelfen?
Erfolgte die Abrechnung der Kinder-Krankheitstage rückwirkend für Februar 2023 oder lagen diese im März?
Wenn diese als Nachberechnung für 02/2023 erfolgt sind, ist es korrekt, dass diese jetzt in der Nachberechnung 03/2023 nicht berücksichtigt werden, da Sie sonst die Nachberechnung für 02/2023 wieder aufheben würden.
Es betraf 1 x Jan und 1x Febr Kind krank Tage
Dann darf für den März nicht der Auszahlungsbetrag insgesamt genommen werden, sondern nur der Betrag, der den März selbst betrifft.
Wenn Sie also in der März-Abrechnung z.B. hatten
Nettobetrag März € 1.500,00
NB Kinderkrank Januar ./. € 100,00
NB Kinderkrank Febr. ./. € 50,00
Auszahlungsbetrag März € 1.350,00
und jetzt mit der April-Abrechnung eine Nachberechnung für März 2023 erstellen, muss als "bereits erhalten" der Betrag von € 1.500,00 abgezogen werden. Würden hier nur die € 1.350,00 abgezogen, würde der Mitarbeiter die abgezogenen Beträge für 01+02/2023 letztlich jetzt wieder nachgezahlt bekommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz