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Fehler #LN1459

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letzte Antwort am 17.02.2023 15:21:09 von Astrid_Preuß
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Kerstin69
Beginner
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Nachricht 1 von 5
506 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

bei der Erstellung einer EEL Meldung erhalte ich nachfolgende Fehlermeldung:

 

Fehler #LN01459
Sie haben einen ungültigen Wert für 'monatliche Sozialversicherungstage' eingegeben.
» Geben Sie einen Wert zwischen 0 und 30 ein.

 

 

In der Vergangenheit kam diese Fehlermeldung nicht, ich kann dazu auch keine Info über die Hilfe erhalten. Wo kann ich denn diesen Wert eingeben?

 

Viele Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
459 Mal angesehen

Hallo,

 

vermutlich wurde die Fehlzeit nachträglich erfasst und noch nicht abgerechnet und die EEL-Bescheinigung wurde über Menüpunkt Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen… erstellt?

 

Dieser Programmpunkt geht auf abgerechnete Werte. Wenn die Kalenderbuchung noch nicht abgerechnet wurde, können die monatlichen SV-Tage nicht ermittelt werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kerstin69
Beginner
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Nachricht 3 von 5
435 Mal angesehen

Hallo,

 

ja das ist richtig. Das war ein nachträglich eingereichter Kinderkrankenschein.

Bei der Probeabrechnung erscheint diese Fehlermeldung tatsächlich nicht.

 

Viele Grüße

 

 

0 Kudos
CoraB
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
406 Mal angesehen

Liebe Frau Preuß,

 

wie wäre in diesem Fall denn die Vorgehensweise, wenn die Entgeltersatzleistung vor der Abrechnung gesendet werden soll? In diesem Fall würden dann ja falsche Werte übermittelt.

 

Gibt es hier eine Möglichkeit, die SV-Tage manuell zu erfassen, auf die der Menüpunkt Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen zurückgreift?

 

Besten Dank und liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
381 Mal angesehen

Hallo,


nein, es gibt leider keine Möglichkeit, die SV-Tage manuell vorzugeben.


Für die Erstellung der EEL-Bescheinigung ist es erforderlich, die Ausfallzeit abzurechnen.


Sie können eine Lohnabrechnung vorab durchführen und die EEL-Bescheinigung über Mandant | Daten senden… übermitteln. Im Nachgang löschen Sie die Lohnabrechnung wieder. Bei der nächsten Lohnabrechnung wird keine EEL-Bescheinigung mehr erstellt, sofern sich an den Werten nichts geändert hat.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.02.2023 15:21:09 von Astrid_Preuß
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