Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Dok.-Nr.: 1004944 wollten wir heute auf Grund unseres Systemwechsels zum 01.01.2021 die falsch erstellten DEÜV-Meldungen mit Grund 10 stornieren und die richtige DEÜV-Anmeldungen mit Grund 13 erstellen.
Es erscheinen folgende Fehler bzw. Hinweise:
Welche Eingaben sind bezüglich des Beschäftigungsbetriebes notwendig und wo sind diese einzutragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind keine Sofortmeldungen zu erstatten, sondern Systemwechselmeldungen:
Abrechnung/Wechsel Entgeltabrechnungssystem/DEÜV/Anmeldung.
Wurde denn im vorherigen System auch der Sondertatbestand Systemwechsel in der BG gemeldet?
Hallo,
die Abgabe einer Sofortmeldung ist nicht erforderlich, da für die Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits eine Anmeldung erfolgt ist.
Um eine DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 wegen Systemwechsel zu erstellen, gehen Sie auf der Mandantenebene auf Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV… | Anmeldung. Hier wählen Sie alle Mitarbeiter aus und erfassen bei „Neuer Abrechnungsmonat der Anmeldung:“ den Monat, in dem die Systemwechselanmeldung erfolgen soll (z. B. 01/2021 für eine Systemwechselanmeldung zum 01.01.2021) und klicken dann auf „OK“.
Lohn und Gehalt storniert die DEÜV-Anmeldungen mit Abgabegrund 10 und ersetzt diese mit dem Abgabegrund 13.
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung der Lohnkontovortragswerte notwendig ist. In Ihrem Beispiel werden die Monate 10/2020 bis 12/2020 benötigt. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1004944 „DEÜV-Anmeldung mit GdA 13 statt GdA 10 erstellen nach Mandatsübernahme“.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo LF,
vielen lieben Dank für Ihre Antwort, tatsächlich war die BG unser Problem. Dies konnten wir Lösen und jetzt hat es auch geklappt mit den richtigen Meldungen.
Hallo astridpreuß,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir konnten den Systemwechsel Erfolgreich durchführen.