Hallo!
Bereits seit einigen Monaten haben wir einen Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigten bei der Knappschaft abgerechnet wie auch einen versicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Knappschaft ist auch zweimal im System vertreten, einmal mit dem Hinweis nur für Geringfügige und einmal als "normale" Krankenkasse.
Nun für den September-Abschluss habe ich noch einen Mitarbeiter dazu bekommen, der in der Knappschaft pflichtversichert ist , und beim Monatsabschluss kommt der Fehler, dass die Krankenkasse dem Betrieb nicht zugeordnet ist.
Dabei lief das schon einige Monate alles so wie es sollte und erst jetzt taucht die Fehlermeldung LN04906 auf . Der Monatsabschluss kann deswegen gar nicht oder nur fehlerhaft erstellt werden. Ich weiß mir mittlerweile keinen Rat mehr.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
1. Die Umlage ist richtig geschlüsselt (richtiger Gültigkeitsbeginn)?
2. Der Rechtskreis beim neun BKNer stimmt?
3. Was hat denn vor dem Monatsabschluss die Prüfung "Vorabprüfung Monatsabschluss" ergeben?
4. Falls sogar 3 Knappschaften angelegt sein sollten: ist jeweils die richtige ausgewählt (Fenster vergrößern)?
Hallo
1. die abzurechnende Firma ist kein Umlagebetrieb
2. Beide Knappschaften (für den Pflichtversicherten und für Geringfügige) wurde ja bereits monatelange ordnungsgemäß und ohne Murren abgerechnet
3. die Vorabprüfung Monatsabschluss hat keine Konflikte ergeben
4. ich habe mehrfach geprüft, ob alle Mitarbeiter der richtigen Knappschaft zugeordnet sind
1. Wie jetzt: nicht mindestens U2?
Ansonsten bin ich jetzt leider ratlos... Wenn die Gültigkeit der zugeordneten Knappschaft auch stimmt...
U2 natürlich schon.....
aber dadurch, dass es ja schon vorher Geringfügige wie auch Pflichtversicherte bei der Knappschaft gab, kann das ja eigentlich nicht das Problem sein...
8 Monate lang gab es keine Probleme beim Monatsabschluss
Na ja, deswegen schließe ich ja, dass irgendetwas bei der Erfassung des neuen BKNer hakt.
Das Häkchen für GfB bei der 9800006 ist auch noch drin?
ja, so sieht unsere Übersicht dazu aus....
die lfd Nr. 1 nutzen wir für Geringfügige und die lfd 2 für Pflichtversicherte
und die 98000001 schlummert nicht zufällig noch irgendwo und wurde bei den vorigen AN benutzt?
nein, die 98000001 kannte ich bis zu diesem Problem gar nicht
meine Kollegin meinte erst, ich müsste die nehmen für Pflichtversicherte, so würde sie es machen in ihrem Abrechnungskreis
das habe ich dann auch versucht, aber das brachte nicht den gewünschten Erfolg
deswegen habe ich die 98000001 wieder gelöscht und den Mitarbeiter, wie vorher auf die 98000006 gesetzt.
es wird ja auch immer nur die wegen der Zuordnung die lfd Nr. 1 bemängelt.
entweder heißt es im Fehlerprotokoll, ich sollte die Kennzeichnung für "nur geringfügige Meldungen" rausnehmen, wenn das Kennzeichen ordnungsgemäß gesetzt ist.....,
und wenn ich es rausgenommen habe, bemängelt das System, dass es nicht vorhanden ist
egal wie, ich drehe mich dabei immer im Kreis
Und die Institutionsverwaltung ist auch tagesaktuell?
Wenn gar nichts hilft, würde ich die Abrechnung des neuen AN löschen, den AN - oder sogar auch den Mandanten noch einmal öffnen, die Knappschaft noch einmal eintragen, Probeabrechnung, Abrechnung, Vorabprüfung....
eigentlich ist die Institutionsverwaltung tagesaktuell...,
kann ich das noch irgendwie prüfen?
das mit der Abrechnung löschen und neu erstellen habe ich auch schon überlegt...
ich warte jetzt noch auf eine Rückmeldung von unserem Berater, der uns immer gerne bei Problemen zur Seite steht....
mal sehen, was der für eine Lösung für uns parat hält. Als ich ihm das Problem geschildert habe, sagte er nur, dass es wohl häufiger mal Probleme mit der Knappschaft gäbe...
da ich bislang noch nie eine Abrechnung gelöscht habe, jetzt mal meine Frage:
ich gehe also auf Löschen Abrechnung - einzelner Mitarbeiter, suche mir den raus..., und rechne den neu ab..., und dann könnte ich im Prinzip wieder versuchen einen Monatsabschluss zu machen?
Nein, Sie löschen die Abrechnung am besten vom AN aus, machen Sie von diesem AN die Probe, rechnen Sie diesen AN ab und drehen dann wieder die übliche Runde.
Und ja, man kann: Unsere Kanzlei/Institutionen/Krankenkasse und dann rechts unter Institutionen verwalten.
Hallo,
laut Ihrem Screenshot wurde die Knappschaft zwei Mal, jedoch mit unerschiedlichen laufenden Nummern (KK-Nr.), angelegt.
Einmal mit der Nummer 1 und einmal mit der Nummer 2.
Lohn und Gehalt gibt bei einer Neuanlage einer Krankenkasse immer die nächste laufende Nummer vor. In diesem Fall muss an der Stelle manuell eingegriffen werden. Die Knappschaft ist beide Male mit der gleichenden Nummer (z. B. 1) anzulegen.
Aktivieren Sie anschließend einmal den Haken "Krankenkasse empfängt Beiträge ausschließelich für geringfügig Beschäftigte" für die Knappschaft und einmal nicht.
Nähere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in dem Dokument LN04906 beim Monatsabschluss in Lohn und Gehalt.
Hallo
danke für die Info. Ich habe mein Problem gelöst, in dem ich einmal die Abrechnung bei dem bei der Knappschaft versicherten Mitarbeiter gelöscht und wieder neu erstellt habe. Danach konnte ich den Monatsabschluss ohne Probleme erstellen. Ich hatte bis dahin schon einen anderen Mitarbeiter, der auch bei der Knappschaft gesetzlich versichert ist, bis dahin hatte ich noch nie Probleme mit der Krankenkasse beim Monatsabschluss gehabt. Ich werde das aber mal beobachten und dann bei Bedarf die laufendende Nummer ändern.