Hallo liebe Kollegen,
bei einer Mitarbeiterin wurde während der Mutterschutzfrist einen PKW abgerechnet.
Nun wurde von Datev Lohn und Gehalt keine Unterbrechungsmeldung während der Mutterschutzfrist erstellt.
Die Krankenkasse meint, ein kurzes Schreiben reicht aus.
Wie ist das falchlich richtig?
Freue mich über ein Feedback und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
Hallo,
mit dem geldwerten Vorteil liegt eine beitragspflichtige Einnahme vor. Daher wird keine Unterbrechungsmeldung erstellt.
Eine Unterbrechungsmeldung wird nur in den Fällen erstellt, in denen aufgrund des § 23c SGB IV keine beitragspflichtigen Einnahmen vorliegen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1080233 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung.
Daher ist es korrekt, wenn Sie die Krankenkasse schriftlich informieren.