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Falsche Mitarbeiter Abmeldung Überzahlung FIBU Liste Korrektur ( DRINGEND!)

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letzte Antwort am 28.04.2023 09:22:37 von tbehrens
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sv_z1
Einsteiger
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Guten Tag Zusammen.

 

Wir haben im 2021 und 2022 einen kurzfristige Beschäftigter MA. Im August 2021 habe ich vergessen ihn abzumelden und er kam noch mal im November 2022 zur uns. 

 

Knappschaft KK hat mir im Februar 2023 die Meldung zugeschickt, dass ich ihn abmelden muss, was ich zum 08.2021 gemacht habe, Ich habe total vergessen, dass er noch im November 2022 hier war.

 

Dann kam die Abrechnung im März, dass der MA eine Überzahlung hat ( 250,00 EUR) und in FIBU Haben 250,00 EUR Konto 1740. 

 

Wenn Ich ihn im April mit Korrektur richtig zum 30.11.2022 abmelde, zeigt die Probeabrechnung die Zahlung 250,00 EUR.
 
Bekommt er dieses Geld noch mal? 
Und wie kann ich die FIBU ausgleichen? 
 
Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar! Morgen muss ich MJ buchen
Hayen
Einsteiger
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Ich würde den Betrag bei den Nettoabzügen als "bereits erhalten" abziehen. 
Ansonsten würde er es nochmal ausgezahlt bekommen, was er ja nicht soll. 

tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
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Ich gehe davon aus, dass die Abmeldung 08/2021 per sv.net erstellt wurde, da Sie bereits in 2023 waren.

Austrittsdatum 08/2021. Deshalb erfolgte eine Überzahlung im März 2023, da 11/22 korrigiert wurde, weil kein Eintrittsdatum.

 

Eintrittsdatum 11/22 und Austrittsdatum 11/22 erfassen.

 

Den Nettoabzug "bereits erhalten" rückwirkend in 11/22 anlegen und in 4/23 in den Bewegungsdaten per Nachberechnung die -250,- € zum Nettoabzug buchen.

sv_z1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Vielen Dank für die Antwort.

 

d.h. ich muss im November gehen und zum 30.11.22 ihn abmelden, dann im Netto-Abzüge Bezüge gehen und auch im November 2022  Betrag 250,00 erfassen.

Dann in der Erfassungstabelle und im Feld Nachberechnung -250.  EURO erfassen?

 

Ich habe das alles gemacht, aber im Feld Nachberechnung zeigt mir DATEV, dass diese PN im Nachberechnungsmonat ist nicht beschäftigt

 

Was mach ich falsch?

LG

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
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Welchen Eintrittsdatum haben Sie? Austritt ist okay.

 

Wenn Sie bereits in 11/22 unter Personaldaten > Entlohnung > Netto-Bezüge/Netto-Abzüge die -250 Euro erfasst haben, brauchen Sie dies nicht mehr in 04/23 unter Bewegungsdaten > Nachberechnung Standard.

 

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letzte Antwort am 28.04.2023 09:22:37 von tbehrens
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