Hallo,
ich habe eine MA fälschlicherweise zum 15.05. in Nebenbeschäftigung angemeldet. Da man nicht zweimal anmelden kann, habe ich sie dann zum 15.05 auch wieder abgemeldet um sie dann in Hauptbeschäftigung erneut anzumelden. Dies funktioniert zum 15.05. nicht und ich bekomme auch kein Hinweisprotokoll, warum nicht.
Wie gehe ich in diesem Fall am besten vor?
Herzliche Grüße
Sebastian Gutknecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Gutknecht,
sobald eine Anmeldung an einem Tag vorgenommen wurde, kann vom gleichen Arbeitgeber keine neue Anmeldung für den gleichen Tag erfolgen.
Nachdem Sie also die Abmeldung zum 15.05. vorgenommen habe und hierfür die Rückmeldung vorliegt, melden Sie den Mitarbeiter mit Hauptbeschäftigung zum 16.05. an. Die ELStAM-Daten können Sie dann für die Beschäftigung ab 15.05. nutzen.
Dieses etwas merkwürdige Verfahren ist notwendig, da die Finanzverwaltung für das ELStAM-Verfahren keine Stornierungen kennt, so dass die Anmeldung zum 15.05. auf jeden Fall bestehen bleibt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Super - vielen Dank mal wieder!
Beste Grüße
Sebastian Gutknecht
Was kann ich denn machen, wenn ich eine ELSTAM Meldung als Hauptarbeitgeber durchgeführt hatte obwohl es der Nebenarbeitgeber ist. Die Personalstammdaten hatte ich geändert und den Lohn als Aushilfe abgerechnet.
Individuell oder pauschal versteuert?
@SSS schrieb:Was kann ich denn machen, wenn ich eine ELSTAM Meldung als Hauptarbeitgeber durchgeführt hatte obwohl es der Nebenarbeitgeber ist. Die Personalstammdaten hatte ich geändert und den Lohn als Aushilfe abgerechnet.
siehe Antwort in Ihrem neu erstellten Thread:
elstam daten falsch - DATEV-Community - 211903 (datev-community.de)