Ich habe versehentlich statt Erstabrechnung 1. Gruppe, Erstabrechnung komplett gesendet. Jetzt ist ein Vorschussabruf für
die 2. Gruppe nicht mehr möglich. Wie kann ich den Fehler beheben?
Ich denke da hilft Ihnen lediglich die Sonderfunktion "Rücksetzen" (Aufbewahrungspflicht der dann "überschriebenen" Daten beachten - diese könnten im Rahmen einer Prüfung verlangt werden, ich glaube dazu steht aber etwas in der Unterlage in Lexinform)
Viele Grüße
Moin,
von einer Rücksetzung der Abrechnung würde ich persönlich absehen, da dies (auch) mit erheblichem Prüf- und ggf. Anpassungsaufwand verbunden ist. Bei einer Rücksetzung werden alle bereitgestellten Meldungen, Beitragsnachweise usw. übermittelt und nicht (zwingend) durch die neue Abrechnung korrigiert.
Das Rücksetzen sollte eine absolute Notfallmaßnahme bleiben.
Ich würde folgende Maßnahmen empfehlen:
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass z.B. die VL-Überweisungen für die Mitarbeiter der 2. Gruppe bereits mit der Erstabrechnung erstellt wurden und nicht erneut ausgeführt werden dürfen, damit keine Doppelzahlung erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz