Hallo,
wir bekommen eine neue Mitarbeiterin, der lt. Arbeitsvertrag ein monatlicher Fahrtkostenzuschuss von 110 € zusätzlich zum Gehalt zusteht.
Sie wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Das Monatsticket wird jedoch nicht 110 € kosten - der AG hat eine zukünftige Preissteigerung mit eingerechnet.
Wenn das Ticket nun z.B. 100 € kostet, sind diese 100 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Was ist mit den übrigen 10 €, die sie bekommen soll, sind diese LSt- und SV-pflichtig?
Können sie pauschal versteuert werden?
Muss also mit 2 Lohnarten abgerechnet werden?
Freundliche Grüße
Andrea Krömer
Hallo Andrea,
genau so ist es - wenn die vereinbarten FK lt.AV höher sind als die tatsächlichen FK lt. aktuellem Nachweis sind die erwähnten € 100,-- seit 01.01.2019 st- und sv-frei und die restlichen € 10,-- st- und sv-pflichtig oder können pauschal zu Lasten des AG versteuert werden. Auf jeden Fall sollten derzeit in der Abrechnung 2 LA angesetzt werden!!
Viele Grüße
Helga
Die Pauschalversteuerung funktioniert aber auch nur, wenn die 30 Cent mal Entfernungskilometer mal Arbeitstage (ggf. 15) mindestens EUR 110,00 ergeben. Es könnten daher bis zu drei Lohnarten in Frage kommen:
steuerfrei öPNV
pauschal (> 100 EUR aber < 110 EUR) [Entfernungskilometer x 30 Cent x 15 Arbeitstae ./. steuerfrei erstattet = pauschal versteuert)
individuell (über den Betrag, der pauschal versteuert werden darf)
Hallo,
Vielen Dank für die Ausführung!
Die neue Mitarbeiterin hat eine Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte von 19 km. Bei einer 5-Tage-Woche macht das 20 AT/Monat * 19 km * 0,30 € = 114,00 €.
Das ist mehr als 110 €. Demnach bleibt es bei 2 Lohnarten, so wie Helga es beschrieben hat.
Viele Grüße
Andrea Krömer
Bei einer 5-Tage-Woche macht das 20 AT/Monat * 19 km * 0,30 € = 114,00 €.
Dann müssen Sie aber monatlich die Arbeitstage aufzeichnen. Es darf aus Vereinfachungsgründen von 15 Arbeitstagen im Monat ausgegangen werden, wenn man dem Arbeitnehmer die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte pauschal versteuert erstatten will.