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Fahrtkostenzuschuss höher als Ticketpreis - wie abrechnen?

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letzte Antwort am 05.06.2019 10:22:49 von t_r_
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myview
Einsteiger
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Hallo,

wir bekommen eine neue Mitarbeiterin, der lt. Arbeitsvertrag ein monatlicher Fahrtkostenzuschuss von 110 € zusätzlich zum Gehalt zusteht.

Sie wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Das Monatsticket wird jedoch nicht 110 € kosten - der AG hat eine zukünftige Preissteigerung mit eingerechnet.

Wenn das Ticket nun z.B. 100 € kostet, sind diese 100 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Was ist mit den übrigen 10 €, die sie bekommen soll, sind diese LSt- und SV-pflichtig?

Können sie pauschal versteuert werden?

Muss also mit 2 Lohnarten abgerechnet werden?

Freundliche Grüße

Andrea Krömer

helga2110
Einsteiger
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Hallo Andrea,

genau so ist es - wenn die vereinbarten FK lt.AV höher sind als die tatsächlichen FK lt. aktuellem Nachweis sind die erwähnten € 100,-- seit 01.01.2019 st- und sv-frei und die restlichen € 10,-- st- und sv-pflichtig oder können pauschal zu Lasten des AG versteuert werden. Auf jeden Fall sollten derzeit in der Abrechnung 2 LA angesetzt werden!!

Viele Grüße

Helga

t_r_
Allwissender
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Die Pauschalversteuerung funktioniert aber auch nur, wenn die 30 Cent mal Entfernungskilometer mal Arbeitstage (ggf. 15) mindestens EUR 110,00 ergeben. Es könnten daher bis zu drei Lohnarten in Frage kommen:

steuerfrei öPNV

pauschal (> 100 EUR aber < 110 EUR) [Entfernungskilometer x 30 Cent x 15 Arbeitstae ./. steuerfrei erstattet = pauschal versteuert)

individuell (über den Betrag, der pauschal versteuert werden darf)

myview
Einsteiger
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Hallo,

Vielen Dank für die Ausführung!

Die neue Mitarbeiterin hat eine Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte von 19 km. Bei einer 5-Tage-Woche macht das 20 AT/Monat * 19 km * 0,30 € = 114,00 €.

Das ist mehr als 110 €. Demnach bleibt es bei 2 Lohnarten, so wie Helga es beschrieben hat.

Viele Grüße

Andrea Krömer

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t_r_
Allwissender
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Bei einer 5-Tage-Woche macht das 20 AT/Monat * 19 km * 0,30 € = 114,00 €.

Dann müssen Sie aber monatlich die Arbeitstage aufzeichnen. Es darf aus Vereinfachungsgründen von 15 Arbeitstagen im Monat ausgegangen werden, wenn man dem Arbeitnehmer die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte pauschal versteuert erstatten will.

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letzte Antwort am 05.06.2019 10:22:49 von t_r_
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