Hallo Community-Leser,
bei der Abrechnung von Kurzarbeit in LODAS ist mir aufgefallen, dass bei manchen Mitarbeitern mit Arbeitsausfall die Lohnart für Fahrkostenzuschuss "pauschal versteuert" gekürzt wird, obwohl in den Lohnarten direkt keine Kürzung bei KUG geschlüsselt wurde.
D.h. ich habe im gleichen Mandanten bei einem Mitarbeiter eine Kürzung und bei einem anderen mit gleicher Lohnart nicht.
Ich dachte zuerst ich wäre dahinter gekommen weshalb der Fahrkostenzuschuss unterschiedlich berücksichtigt wird, da bei der einen Mitarbeitern, bei der keine Kürzung stattfindet, der Fahrtkostenzuschuss unter Entlohnung erfasst wurde und bei der anderen mit Kürzung über den Reiter Fahrkostenzuschuss. In diesem Reiter kann man den Ausfallschlüssel kürzen/nicht kürzen einstellen.
Aber selbst wenn dieser auf Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen geschlüsselt wurde.
Wird weiterhin gekürzt.
Was kann man tun, um die Berechnung korrekt ohne Kürzung vorzunehmen.
Viele Grüße
Elke Kämpfer
Hallo Frau Kämpfer,
prüfen Sie bitte die Schlüsselung der Stammlohnarten 852 und 853, ob bei beiden Lohnarten der Haken "Kürzung der Festbezüge bei KuG" nicht gesetzt ist.
Ist der Haken nicht gesetzt. besteht derzeit nur die Möglichkeit, den gekürzten Betrag über die Bewegungsdaten gegenzubuchen.
Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1008869 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG