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Fahrtkosten für Hausbesuche

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letzte Antwort am 05.08.2021 15:11:09 von Matthias_Platz
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A-S18
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo ich hätte da mal eine Frage.

 

Der AG möchte seinen AN Wegegeld (Kilometergeld)  für Hausbesuche bezahlen.

Wie sind diese bei Lohn und Gehalt einzugeben ?

 

Danke für eure Hilfen

 

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
423 Mal angesehen

Dafür stehen die Lohnarten 9620, 2957 und 2970 zur Verfügung - je nachdem wie steuerlich/sv-rechtlich vorzugehen ist.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
397 Mal angesehen

Hallo,

 


bei der Abrechnung von Wegegeld ist folgendes zu beachten:


Wegegelder können vom Arbeitgeber als Ersatz für den Zeitaufwand oder als Ersatz der Fahrtkosten gezahlt werden. Wegegelder als Ersatz für den Zeitaufwand sind stets steuerpflichtig. Wegegelder als Ersatz der Fahrtkosten sind ohne Rücksicht auf das benutzte Verkehrsmittel steuerfrei, wenn die der Zahlung zugrunde liegende Fahrt entweder als Dienstreise oder als Fahrt zu einer mehr als 30 km entfernten, wechselnden Einsatzstelle (innerhalb des Dreimonatszeitraums) anzusehen ist. Erfüllen die zugrunde liegenden Fahrten diese Voraussetzungen nicht, handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und sind somit steuer und sv-pflichtig. 


Wie von @TN beschreiben gibt es bereits Standardlohnarten für das Kilometergeld in Lohn und Gehalt. Je nachdem wie steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu verfahren ist, können die Lohnarten auch kopiert und umbenannt werden.


Weitere Informationen finden sie im Dokument 5300540 Wegegelder - Lexikon Lohn und Personal .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.08.2021 15:11:09 von Matthias_Platz
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