Guten Morgen,
ich rechne ab Juni Fahrtkosten (PKW) Entfernungskilometer Wo/1Tät. ca. 300,00 Euro ab.
Nun wird ein Teil mit 15% pauschal versteuert und der restliche Teil individuell.
Nun bekomme ich den Hinweis:
Der Mitarbeiter hat von 01 bis 06/2025 keinerlei Fahrtkosten erhalten.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich bei der pauschalen Versteuerung 01/2025 einstellen muss oder bleibt 06/2025?
Herzlichen Dank
Hallo,
bei der Lohnabrechnung kann für die Pauschalierung eine Monatsbetrachtung erfolgen. Für die Ermittlung des pauschal versteuerbaren Betrags, wird die Entfernungspauschale für die Gesamtstrecke, den tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel (monatlich) gegenübergestellt. Um der jahresbezogenen Günstigerprüfung auch hier zu entsprechen und da die Höhe des pauschalierbaren Betrags jahresbezogen betrachtet wird, sollten Sie die Schlüsselung zur Ermittlung der Pauschalversteuerung (gem. Entfernungspauschale oder gemäß Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) nicht unterjährig ändern.
Weitere Informationen zum Thema Fahrtkostenzuschuss entnehmen Sie bitte unserem Hilfe-Dokument 9222288.
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die Rückmeldung, aber ich verstehe das gerade nicht.
Wenn ich bei Angaben zur Pauschalversteuerung ab 01/2025 (siehe rote Markierung) angebe, habe ich keinen Hinweis, der Arbeitnehmer erhält aber den Fahrtkostenzuschuss erst ab 07/2025. Muss ich wegen der Jahresbetrachtung 01/2025 eingeben?
Vielen lieben Dank!