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Fahrtenbuch Kilometerpauschale

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letzte Antwort am 06.07.2018 16:24:48 von t_r_
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d_frase
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

ich brauche bitte mal kurze Anwenderhilfe. Wir haben eine Verkaufsleiterin eingestellt, die momentan noch nicht mit einem Firmenwagen ausgestattet wurde.

Jetzt habe ich von den letzten 3 Monaten die Kilometerleistung auf dem Tisch, was die Kollegin mit dem priv. PKW gefahren ist, was sie sonst mit dem Firmenwagen getan hätte. Ist mit der GL auch so abgesprochen, dass die Kollegen für die Zeit ohne Firmenwagen das Geld in Form von Fahrgeld bekommt.

Jeder KM wird mit 0,30 € abgerechnet, oder?

Welche Stammlohnart nehme ich? Würde denken, dass ich das man das als KM-Betrag mit einer Lohnart abrechnet, die dann den Fktor 0,30 Euro hat? Oder als jeweils fester Betrag bspw. 400 km x 0,30 Euro = 120 Euro.

Ist das LSt- und SV-frei oder pflichtig?

Ist jetzt das erste mal, dass wir das so abrechnen (müssen).

Danke für die Unterstützung.

VG, D. Frase

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Herr Frase,

wenn es sich hierbei nicht um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt, dann sind die Fahrten nach dem Reisekostenrecht abzurechnen. D. h. für jeden gefahrenen Kilometer können 0,30 € steuer- und sv-frei erstattet werden.

Wenn hier auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte enthalten sind dann müssen die Fahrten aufgeteilt werden, da diese Fahrten pauschal versteuert werden müssen und hier nur die einfache Strecke angesetzt werden darf.

Wenn Sie mit LODAS abrechnen dann können Sie für die Reisekosten die Stammlohnart 854 verwenden. Hier können Sie dann den Gesamtbetrag einbuchen.

Gruß

B. Niggemann

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d_frase
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Frase,

wenn es sich hierbei nicht um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt, dann sind die Fahrten nach dem Reisekostenrecht abzurechnen. D. h. für jeden gefahrenen Kilometer können 0,30 € steuer- und sv-frei erstattet werden.

Wenn hier auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte enthalten sind dann müssen die Fahrten aufgeteilt werden, da diese Fahrten pauschal versteuert werden müssen und hier nur die einfache Strecke angesetzt werden darf.

Wenn Sie mit LODAS abrechnen dann können Sie für die Reisekosten die Stammlohnart 854 verwenden. Hier können Sie dann den Gesamtbetrag einbuchen.

Gruß

B. Niggemann

Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Also nehme ich die KM-Angabe zwischen Wohnung und Arbeitsstätte x 0,30 Euro auf LA 854 und diese wird dann pauschla versteuert. Einfache Strecke heißt nur eine Strecke und nicht hin und zurück?!

Welche LA nehme ich für die "Reisekostenabrechnung"? Ich habe mittlerweile von meiner Kollegin eine Aufstellung bekommen, wie viele KM zwischen Whng. und Arbeit und wie viele KM reine Dienstfahrten sind...

Vielen Dank.

Gruß, D. Frase

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t_r_
Allwissender
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letzte Antwort am 06.07.2018 16:24:48 von t_r_
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