Hallo zusammen,
eine Frage zur aktuellen Lohnabrechnungen mit KuG: der Betrieb ist ab dem 18.03 geschlossen, Arbeitszeit auf 0 reduziert.
Wie wird dann die PKW Nutzung abgerechnet? Privatnutzung bleibt unverändert- das ist logisch.
Soll die Korrektur vom Betrag für "Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitstätte" erfolgen, weil es nur ein Teilmonat gearbeitet wurde?
Ich habe bei dem LA 874 im Reiter "KuG" "Soll-Entgelt (nur Betrag) angeklickt und "Kürzung der Festbezüge bei KuG", aber es erfolgt keine Kürzung.
Ist das korrekt?
1% und 0,03% sind auch in Teilmonaten zu berechnen.
Bei Vollausfall würde ich die 0,03% rausnehmen.
Hallo! Wir haben so eine ähnliche Anfrage vom Mandanten. Also dort ist zwar keine Kurzarbeit (noch nicht). Aber alle Mitarbeiter wurden ins home office geschickt. Somit fährt keiner mehr ins Büro.
Kann ich dann im April (voller Monat home office) die Fahrten zwischen Wohnung/Arbeit einfach auf 0,00 Euro setzen? Wenn ja hat jemand dazu eine Vorschrift oder einen § für mich?
Danke!
Wenn es eine schriftliche Anordnung gibt, dass bis auf Weiteres ausschließlich von zu Hause aus zu arbeiten ist, würde ich auch dort die FWA rausnehmen.