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Fahrten Wohnung/Arbeit werden falsch berechnet

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letzte Antwort am 08.08.2019 15:44:59 von camelitta68
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camelitta68
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

ich habe einer Mitarbeiterin einen Firmenwagen zugeordnet.

1% und Fahrten Wohnung/Arbeit p. St. werden ordnungsgemäß abgerechnet.

Fahrten Wohnung/Arbeit ermittelt er nur 0,75€ bei 15.500€ und 5 km Entfernung.

394824_pastedImage_0.png

Habe die Einstellung beim Mandanten geprüft, alles in Ordnung.

Habe die Eingabe beim Mitarbeiter nochmal gelöscht und neu angelegt. das System bleibt bei er Ermittlung von 0,75€.

Weiß jemand eine Lösung für den Fehler?

LG

Carmen

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Moin,

ich bin der Meinung, dass das richtig ist. Die 0,75 € sind der Betrag, der nicht mehr pauschal versteuert werden kann, da er über der Entfernungspauschale liegt. Der gesamte Betrag für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte beträgt 23,25 € und ist m. E. bei den von Ihnen angegebenen Werten richtig.

Viele Grüße,

B. Fitschen

andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Frau Roth,

bitte schauen Sie sich einmal das Info-DB-Dokument Firmenwagen (Beispiele für Lohn und Gehalt)  an.

Das von Ihnen geschilderte Szenario entspricht dem Berechnungsweg wie in Kapitel 3.2 (mit Lohnsteuerpauschalierung). Alternativ käme noch der Berechnungsweg wie in Kapitel 3.1 (ohne Lohnsteuerpauschalierung) in Frage.

Beste Grüße

Andreas Briefs

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Frau Roth und Frau Fitschen,

habe es gerade nachgerechnet und finde es auch richtig!

Viele Grüße

Ruth Korn

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

nach den Lohnarten zu urteilen, würde ich tippen, dass Sie mit Lohn und Gehalt abrechnen.

Es gibt in LuG die Auswertung "Berech. Schema Firmenwagen". Dort wird die Ermittlung des geldwerten Vorteils ersichtlich. Dort dürften Sie auch nachvollziehen können, warum am Ende nur noch EUR 0,75 individuell zu besteuern sind.

Viele Grüße

T. Reich

camelitta68
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Vielen Dank für die Rückmeldung!

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camelitta68
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank!

Ich habe nun die MA abgerechnet und mir das Berechnungsschema angesehen.

Es stimmt. Der Betrag von 0,75€ kam mir sehr wenig vor, daher die Ungewissheit.

LG

Carmen

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letzte Antwort am 08.08.2019 15:44:59 von camelitta68
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