Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin, die zwei Fahrräder geleast hat. Seit Mitte September ist sie für ein Jahr in Elternzeit. Ab Oktober, erhält sie kein Gehalt mehr. Datev stellt nun die Abrechnung des Sachbezugwertes automatisch auf die Lohnart 2360 um. Diese ist steuerfrei. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Es fällt keine Lohnsteuer an, trotzdem müsste dieser Wert weiterhin steuerpflichtig unter der Lohnart 2350 abgerechnet werden.
Oder bin ich hier falsch informiert?
Ich bin sehr dankbar für Feedback.
Viele Grüße
Isabell
Hallo,
wenn die vereinbarte Gehaltsumwandlung geringer als der geldwerte Vorteil ist, kann der verbleibende geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei abgerechnet werden, da er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gestellt wird.
In Ihrem Fall ist die Mitarbeiterin unterbrochen. Aufgrund der Tatsache, dass in dieser Zeit kein Gehalt mehr ausgezahlt wird, kann auch keine Gehaltsumwandlung mit der Lohnart 2350 stattfinden. Daher wird der volle Betrag automatisch steuerfrei mit der Lohnart 2360 gebucht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1008102 - (Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.