Hallo, wir haben eine Mitarbeiterin, die zwei Fahrräder geleast hat. Seit Mitte September ist sie für ein Jahr in Elternzeit. Ab Oktober, erhält sie kein Gehalt mehr. Datev stellt nun die Abrechnung des Sachbezugwertes automatisch auf die Lohnart 2360 um. Diese ist steuerfrei. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Es fällt keine Lohnsteuer an, trotzdem müsste dieser Wert weiterhin steuerpflichtig unter der Lohnart 2350 abgerechnet werden. Oder bin ich hier falsch informiert? Ich bin sehr dankbar für Feedback. Viele Grüße Isabell
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