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Fahrkostenzuschuss bei Krankheit

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letzte Antwort am 28.03.2019 12:43:36 von Uwe_Lutz
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o_k
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

brauche eine zweite Meinung bzw. bin  mir nicht ganz sicher..  Wenn ein Mitaerbeiter den ganzen Monat  wegen einer Krankheit ausfällt und wird voraussichtilich noch mehrere Monate ausfallen, der Fahrkostenzuschuss fällt dann auch weg, bis der Mitrarbeiter wieder gesund ist!? Habe ich recht!?

Zweite Frage ... was die Lohnfortzahlung angeht.. da  gibt es Meinungsverschiedenheiten bei mir...

wie ist es nun wenn ein MA operiert wird und in Krankenhaus  liegt...  es gibt für den Krankehausaufenthalt eine Aufenthaltsbestätigung... wird es auch durch den Arbeitgeber bezahlt!? oder  durch die Krankenkasse!? Auf der Krankmeldung steht jedoch das Datum ab Anfang ab tag der OP...

Wier ist es  denn mit Ablauf von 6 Wochen Loihnfortzahlung durch den Arbeitgeber..  Werden die 6 Wochen  genau ab den 1 Krankentag gerechnet und enden mit dem letzten Tag oder  1 Tag davor!?

Wenn es geht  bitte un eine Hilfe  ausführliche Hilfe bei Lohnfortzahlungen...

Danke sehr im Voraus...

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björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

mit dem Fahrtkostenzuschuss haben Sie Recht.

Wenn der Mitarbeiter wg. der selben Krankheit im Krankenhaus liegt, dann werden diese Tage mit angerechnet und der Arbeitgeber muss für maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Wenn der AN am Tag der Erkrankung noch gearbeitet hat beginnt die Lohnfortzahlung erst mit dem Folgetag ansonsten mit dem Tag der Krankmeldung. Die 6 Wochen-Frist wird immer vom Beginndatum der Lohnfortzahlung an berechnet.

Gruß

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o_k
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
5369 Mal angesehen

Hallo, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Die Unsicherheit  bringt einen imme rdurcheinander und es ist wirklich sehr hilfreich, wenn  es eine zweite Mienung gibts.

Schönen tag noch!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
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Moin,

so pauschal zu sagen, dass im Krankheitsfall der Fahrtkostenzuschuss wegfällt, halte ich für schwierig. In dem Fall müsste man ja auch bei einzelnen Tagen oder während des Urlaubs eine Kürzung vornehmen.

Es dürfte davon abhängen, ob dies als Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nur aufgrund tatsächlicher Aufwendungen erstattet wird. Das Bundesarbeitsgericht hatte hierzu schon in 1976 Ausführungen gemacht: Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Einbeziehung von Wege- und Fahrgeldern

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 28.03.2019 12:43:36 von Uwe_Lutz
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