Hallo Newsgroup,
ab Juli 2018 bearbeiten wir die Lohnabrechnung für einen Mandanten aufgrund eines Beraterwechsels ohne Datenübernahme.
Bei der Kontrolle der Abrechnung muss ich nun feststellen, dass bei der bAV sich ein Fehler eingeschlichen hat.
Für einige Mitarbeiter bestehen Verträge über eine Unterstützungskasse.
Beim Einrichten wurde übersehen, dass unter PSD Entlohnung bAV unter übergreifende Daten die beiden Häkchen programmseitig bereits drin sind. Da es sich in meinem Fall um Unterstützungskasse handelte, habe ich jedoch auch keinerlei Hinweis gesehen, dass sich etwas in der Erfassung ausschließt. Nur bei genauer Ansicht des Lohnjournals konnte ich den Fehler erkennen. Das ist m.E. zu wenig, hier ist Datev gefordert Abhilfe zu schaffen.
Wenn "Unterstützungskasse" geschlüsselt wird, sollte wenigstens in der Probeabrechnung ein Hinweis erfolgen, dass Förderbeträge gegengerechnet werden. Dann hätte ich meinen Fehler bereits mit der Abrechnung bemerkt.
Allerdings wäre ein derartiger Hinweis in jedem Falle gut, dass "Förderbeiträge" abgerechnet werden, da meist beim Einrichten eines bAV in der darüber liegenden Lasche keine Angaben erfolgen müssen.
MfG MT
Hallo,
grundsätzlich wird in LODAS unter Personaldaten / Entlohnung / Betriebliche Altersvorsorge / Übergreifende Daten nur der Haken „Automatisch ermittelter Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016 soll berücksichtigt werden" programmseitig gesetzt. Eine weitere Vorbelegung erfolgt nicht.
Da die weiteren Haken, die zur Abrechnung des Förderbeitrages benötigt werden, aktiv gesetzt werden müssen, geht das Programm davon aus, dass die Berechnung gewünscht ist. Deshalb wird kein Fehlerprotokoll ausgegeben.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG