Hallo liebe Community,
ich habe von einem Mandanten eine Rechnung über den Jahresbeitrag der Fähre für 2024 erhalten.
Ich finde leider nichts spezifisch, wie ich dies beim Mitarbeiter hinterlege. Ist der anteilige Betrag beim Mitarbeiter in der Maske Fahrtkostenzuschuss als Barlohnzuwendung anzugeben? Die Rechnung lautet auf den Mandanten. Oder muss ich es in der Nebenbuchführung erfassen? Denke aber nicht, da es sich ja um die Karte für den Arbeitnehmer handelt.
Da ich mir sehr unsicher bin und den Fall noch nicht hatte, wäre ich dankbar für eine Rückmeldung.
Liebe Grüße
Laienmeinung: Ich würde ich ja als ersten Impuls eine Analogie zum Jobticket sehen.
Jobticket: Wie es steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird | Finance | Haufe
Jobticket | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
@yvonne0308 schrieb:Die Rechnung lautet auf den Mandanten.
Kleine Idee: Hat der MA vielleicht einen Firmenwagen und hat diese Rechnung nur ausgelegt?
Ansonsten würde ich es - ohne es genau zu wissen - nicht analog zum Jobticket sehen, denn das Fahrzeug ist hier nicht der ÖPNV, sondern der PKW. Das sehe ich dann eher wie Mautgebühren.
Wenn also der MA keinen Dienstwagen hat, stellt sich mir die Frage warum diese Rechnung eingereicht wird...
EDIT:
Haben Sie Haufe Personal Office? Wenn ja, starten Sie das Produkt und suchen Sie nach Fährkosten. Der Erste Artikel sollte passen. Kurzum:
Fährkosten dürfen stattdessen als Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel in tatsächlicher Höhe neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Also wieder was gelernt 😉