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Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 28.01.2021 08:58:26 von Kristin_Frohmeyer
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HF
Beginner
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Die MA ist seit dem 06.01.2020 ohne LFZ im Dezember 2020 wurde dem Mandanten mitgeteilt, das die MA eine befristete Erwerbsminderungsrente ab 01.12.2019 erhält. Was muss ich erfassen, damit die Meldungen korrekt laufen. Die MA hat in 2020 Einmalzahlungen erhalten, diese soll sie auch behalten. Im Moment müsste sie diese wieder erstatten ( so wie ich z.Z. geschlüsselt habe) - lt. Anleitung Dok. 1001712

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

in dem von Ihnen genannten Dokument ist die Erfassung der Erwerbsminderungsrente erläutert. Gehen Sie bitte nach dem Dokument vor. 


Haben Sie ein Austrittsdatum erfasst? Dieses ist bei befristeter Erwerbsminderungsrente nicht einzugeben. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.01.2021 08:58:26 von Kristin_Frohmeyer
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