Hallo ich versuche mich seit Tagen Lexinform durchzulesen begreife es aber nicht.
Ich habe eine Neuanlage vom Mandanten.
Er ist im Schätzverfahren
Die erste Gruppe Festangestellte und Abschlagzahlungen, diese werden um den 20. abgerechnet
Die zweite Gruppe Stundenlöhner diese werden um den 10. im Folgemonat abgerechnet.
Ich benötige für den 1. Lauf Überweisung Lohn sowie Überweisung KK, da Schätzung
für den 2. Lauf Überweisung Lohn (Stundenlöhner), sowie restlichen Überweisungen VWL, FA etc.
Ich bin mir völlig unschlüssig, wie schlüßel ich in der Mandantenauswertung T1 T2?
Die Standardauswertung steht auf komplett auf AB, sowie Zahlungsverkehr.
Wie kann ich differenzieren, dass ich wie oben beschrieben zwei Zahlungsläufe benötige und zwei entsprechende Auswertungsläufe.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Kategorie LODAS ergänzt
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie mit Lodas arbeiten?
Haben Sie Gruppen nach Dokument 1007865 eingerichtet und dann für die Zahlungen Dokument 1033993, Punkt 2.1.4.1?
Und für die Schätzung das Dokument 1070158, Punkt 2.2.2 und 2.2.5 - darauf achten, die Daten vor der ersten Abrechnung separat zu senden.
Hallo ja wir arbeiten mit Lodas,
dass ist mein Denkfehler bzw. meine Unsicherheit.
Dokument 1033993 wenn ich im Zahlungsverkehr die Auswertung 200 mit T1 kennzeichne,
bekommt die 1. Gruppe Ihr Gehalt, aber was ist mit der zweiten Abrechnungsgruppe die ich mit
T2 mit Stichtag 10. angelegt habe. Woher weis, dass System, dass ich für die zweite Gruppe auch Auswertung 200 benötige.
Hallo,
Sie können die Auswertung auch mehrmals anlegen, einmal mit T1, dann mit T2, ...
Hallo und genau das funktioniert leider nicht. Es kommt die Fehlermeldung " Die Feldgruppe Auswertung Zahlungsverkehr ist ungültig. Diese Auswertung darf nicht mehrfach angelegt sein.
Hallo,
Sie hinterlegen doch in den Erstellungsterminen die Termine für die jeweilige Abrechnungsgruppe. D.h. senden Sie die Erstabrechnung 1. Gruppe, greift der Termin der 1. Gruppe und gleiches gilt für die 2. Gruppe. Die Auswertung muss hierfür kein weiteres Mal angelegt werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Termine nur greifen, sofern unter Mandantendaten | Bankverbindung | Ausführungstermine nicht "Erweiterte Berechnungsmöglichkeiten verwenden" hinterlegt ist. Ist dies der Fall, lassen sich die Termine für die Datenübermittlung nur hierüber steuern.
Vielen Dank, in der Art haben wir uns das auch gedacht, waren aber nicht sicher.
Viele Grüße
B. Krusch