Hallo Zusammen,
wir haben einen Mandanten ab 01.2020 in 2 Mandantennummern aufgeteilt.
Unsere Frage:
Wie ist nun die Vorgehensweise bzgl. Erstellung Jahresmeldung evtl. Systemwechselmeldungen der wegsortierten Mitarbeiter auf der alten Mandantennummer zum 31.12.2019?
Der Arbeitgeber und das Abrechnungssystem hat sich ja nicht geändert.
Hat vielleicht jemand damit bereits Erfahrung oder eine passende Idee💡
Hallo,
wurden die Mitarbeiter in der alten Mandantennummer durch die Erfassung des Austrittsdatums 31.12.2019 abgemeldet?
Wenn dem so ist, wurde mit der Lohnabrechnung Dezember 2019 eine DEÜV-Abmeldung GdA 30 erstellt, die den Zeitraum 01/2019 - 12/2019 bescheinigt.
Die DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 ist für diese Mitarbeiter nicht abzugeben, da genau der gleiche Zeitraum (mit den gleichen Werten) bescheinigt werden würde, der bereits durch die DEÜV-Abmeldung GdA 30 gemeldet wurde.
Eine DEÜV-Systemwechselabmeldung GdA 36 ist hier nicht sinnvoll.
Werden die "wegsortierten" Mitarbeiter in einem anderen Mandanten weitergeführt?
Wenn diese Mitarbeiter im alten Mandanten nicht mit Austrittsdatum 31.12.2019 abgemeldet wurden und z. B. nur der letzte abzurechnende Monat 12/2019 hinterlegt wurde und eine DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 erstellt werden soll, ist beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter dem Menüpunkt "Extras" | Einstellungen | Meldungserstellung der Haken "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen" zu setzen.
Mit der Dezemberabrechnung werden die DEÜV-Jahresmeldungen erstellt (betrifft dann alle Mitarbeiter).
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG