Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte bei einem Mandanten einen Betriebsnummernwechsel aufgrund der Änderung der Rechtsform (von einer GbR zu einem Einzelunternehmen) und habe daraufhin in LODAS ab 01.09.2020 einen neuen Lohnmandanten angelegt.
Die Beschäftigten wurden somit bei der alten Mandantennummer zum 31.08.2020 ab- und zum 01.09.2020 auf der neuen Nummer angemeldet.
Nun kommt bei der Lohnabrechnung des neuen Mandanten der Fehler, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4 Wochen entsteht und somit kein Antrag auf Erstattung der der EFZ übermittelt wird.
Dies ist zwar grundsätzlich richtig, aber in diesem Fall sind die Mitarbeiter ja weiterhin beschäftigt (es wurden keine neue Arbeitsverträge geschlossen) und die EFZ muss geleistet werden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Anträge zur U1-Erstattung trotzdem mit LODAS zu übermitteln oder muss ich die Übermittlung mit sv-net machen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
VG
Diana Eisenbeiß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn Sie unter Personaldaten - Beschäftigung - Zeiträume zusätzlich zum Eintrittsdatum das Ersteintrittsdatum bei der GbR erfassen und den Haken "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto-/Netto-Formular verwenden" setzen, wird der AAG-Antrag erstellt.
Das Eintrittsdatum wird dann auch als Eintrittsdatum auf den Abrechnungen ausgewiesen - aber das ist ja vermutlich kein Problem, da es an sich eine durchgängige Tätigkeit ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
das Ersteintrittsdatum muss richtig hinterlegt und das Häkchen gesetzt sein, dass dieses für AAG und Brutto/Netto-Formular verwendet werden soll.
Super, vielen Dank für Ihre Hilfe!