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Erstattungsantrag §56 IfSG für freiwillig Versicherte Selbstzahler

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letzte Antwort am 12.11.2020 11:45:13 von Wagner2
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Wagner2
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Hallo liebe Community,

 

ich habe das Problem, dass ein freiwillig Versicherter "Selbstzahler" in Quarantäne ist.
Gemäß dem Dokument 1008852 muss sich der Selbstzahler die KV- und PV Beiträge selbst erstatten lassen. 

Wagner2_0-1605098486451.png

Die entsprechende Auswertung mit den Beträgen wurde auch bei der Lohnabrechnung erstellt. 
Aber wo gibt es diesen Antrag für die Erstattung als "Arbeitnehmer"? 
Keiner konnte mir bislang weiterhelfen.

Hat jemand Erfahrung?

cro
Experte
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In NRW ist es u.a. der LWL: https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/

zuständig.

 

Auch kann der AN den Erstattungsanspruch an seinen Arbeitgeber abtreten, der einen Antrag (https://www.lwl.org/lwl-versorgungsamt-download/Antraege_und_downloads/Antraege_SER/IfSG%20-%20Antrag.pdf) dort für seine gezahlten Personalkosten stellt.

 

Ein Anruf bei der zuständigen Stelle würde sicher am schnellsten helfen.

Wagner2
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die Antwort.
Es ist vermutlich die beste und einfachste Lösung dem Arbeitgeber den Erstattungsanspruch abzutreten.
Die Ämter hatten auch keine Lösung parat bzw. gaben den Tipp, den Erstattungsantrag handschriftlich zu ergänzen. Online geht das wohl nicht! 

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letzte Antwort am 12.11.2020 11:45:13 von Wagner2
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