Hallo zusammen,
unsere Firma hat den Mitarbeitern eine Summe für "Bildung und Sport" zur Verfügung gestellt, über die der Mitarbeiter frei verfügen kann um private oder berufliche Kurse zu buchen. Berufliche Weiterbildung sei hier außen vor, dazu ist alles klar. Im privaten Bereich kann aber der MA nun einen Töpferkurs buchen für 100 EUR brutto und sich diesen dann erstatten lassen vom AG. Diese Erstattung ist ja nun SV und ST pflichtig, hier hätte ich eine Lohnart mit der Stammlohnart 235 gewählt. Die Firma möchte aber für den MA auch die anfallenden SV- und ST-Beiträge übernehmen, damit er wirklich die vollen 100 EUR erstattet bekommt. Ich habe gehört, der Ausgleich sei über einen Nettobezug machbar. Was muss ich dann bei der Lohnart dazu eingeben? Kann mir jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir haben es nun selbst gelöst mit unserem Steuerberater und nehmen eine Lohnart mit der Stammlohnart 238 Sachbezug netto jährlich her.
Hallo Carolinw,
hast du die SV-Beiträge, die der AG übeenimmt manuell berechnen müssen und den Geldwerten Vorteil aus der Übernahme auch? Oder ist diese Lohnart dementsprechend geschlüsselt und das Programm rechnet es selbst?
Viele Grüße
Isabella
Mit Lohnart 843 wird alle automatisch berechnet.
Hallo Isabella,
wir haben jetzt eine Lohnart netto jährlich (mit der Stammlohnart 231), bei der ich den tatsächlichen Betrag des Kurses eingebe und der Rest wird automatisch berechnet.
Viele Grüße
Carolin