Hallo,
ich lege z.Zt. erstmalig für einen Mandanten einen Sachbezug(Frühstücksgestellung) für seine AN in der Lohnabrechnung an.
Dieser soll pauschal versteuert werden und deshalb greift die SV Freiheit.
Beim Einrichten der Lohnart stehe ich momentan auf der Leitung.
Ist dieser Sachbezug erstattungsfähig nach AAG? Wenn ja nach Umrechnungsformel oder Voll bei Lohnfortzahlung?
Außerdem bin ich unsicher, ob ich beim Anlegen des Festbezuges auf Teilmonat nicht kürzen, Ausfallmonat kürzen gehen sollte oder auf beides kürzen oder auf gar nicht kürzen.
Ich finde bei Erstattungsfähigkeit keine eindeutige Weisung für sv freie Sachbezüge.
Logisch wäre ja dann, dass diese gekürzt werden müssen und auch nicht erstattet werden. Aber wie schlüssele ich das? Die Probeabrechnung zeigt immer eine Erstattung, egal, wie ich es schlüssele.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo GH,
da der Sachbezug SV-frei ist, kann dieser auch nicht erstattungsfähig sein.
Bei unserem Mandanten haben wir den Sachbezug Mahlzeiten so geschlüsselt:
Ich hoffe das hilft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Duras
Hallo a_duras,
danke für die Antwort, hilft mir weiter.
Wie wird das bei Ihnen gehandhabt, wenn Lohnfortzahlung oder Kind Krank ist? Kürzen oder komplett abrechnen und mit der Dezemberabrechnung durch Abgleich Unterlagen korrigieren?
Dankeschön!
GH
Hallo GH,
bei uns kürzen wir bei Krankheit oder Kindkrank.
Danke a_duras für die schnelle Antwort.