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Erstattung nach Infektionsschutzgesetz oder Entgeltfortzahlung

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letzte Antwort am 10.12.2020 12:33:40 von LF
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mico
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben folgenden Fall:

 

Eine AN wurde von 23.10. - 09.11.2020 in Quarantäne geschickt. Eine schriftliche Erklärung liegt vor.

 

Vom 25.10.-13.11.2020 wurde von der AN eine AU vorgelegt.

 

Lt. Aussage der AOK liegt ein Anspruch von 23.-24.10. auf Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz vor. Ab dem 25.10.-13.11. hätte der AG Entgeltfortzahlung zu leisten.

 

Unserer Meinung nach können wir vom 23.10.-09.11. Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen und gegen dann ab 10.11.2020 in die Entgeltfortzahlung.

 

Was ist jetzt richtig?

 

VG

 

mico

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
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Krank geht der Quarantäne vor.

Also wenn K + Q dann K. für Q ohne K QKind oder QArbeitnehmer

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letzte Antwort am 10.12.2020 12:33:40 von LF
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