Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall:
Eine AN wurde von 23.10. - 09.11.2020 in Quarantäne geschickt. Eine schriftliche Erklärung liegt vor.
Vom 25.10.-13.11.2020 wurde von der AN eine AU vorgelegt.
Lt. Aussage der AOK liegt ein Anspruch von 23.-24.10. auf Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz vor. Ab dem 25.10.-13.11. hätte der AG Entgeltfortzahlung zu leisten.
Unserer Meinung nach können wir vom 23.10.-09.11. Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen und gegen dann ab 10.11.2020 in die Entgeltfortzahlung.
Was ist jetzt richtig?
VG
mico
Krank geht der Quarantäne vor.
Also wenn K + Q dann K. für Q ohne K QKind oder QArbeitnehmer