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Erstattung nach § 56 IfSG

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letzte Antwort am 24.02.2022 16:25:15 von Verena_Heinlein
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Andreea1
Beginner
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470 Mal angesehen

Ich habe folgende Situation:

 

Mitarbeiter beginnt Beschäftigung am 01.01.2022 

Quarantäne 15.01.2022 - 25.01.2022

 

Hat er überhaupt Anspruch auf Lohnfortzahlung? 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
342 Mal angesehen

Hallo,

entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt melde. Alle Informationen zur Abrechnung einer Quarantäne erhalten Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021. Halten Sie im Zweifelsfall bitte Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.02.2022 16:25:15 von Verena_Heinlein
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