Ich habe folgende Situation:
Mitarbeiter beginnt Beschäftigung am 01.01.2022
Quarantäne 15.01.2022 - 25.01.2022
Hat er überhaupt Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Hallo,
entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt melde. Alle Informationen zur Abrechnung einer Quarantäne erhalten Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021. Halten Sie im Zweifelsfall bitte Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.