Hallo zusammen,
ich habe eine Mitarbeiterin im Beschäftigungsverbot. Sie bekommt regelmäßig einen 50 EURO Sachbezugsgutschein.
Laut meiner Kontrolle wird dieser allerdings nicht mit in die Erstattung einbezogen.
Ist das so korrekt? Ich hätte gedacht da es ein dauerhaft wie ein Gehalt gezahlt wird, müsste es auch erstattet werden. Oder sehe ich das falsch?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Claudia,
ja das ist so korrekt.
Der Gutschein ist eine steuerfreie, freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann aufgrund der Beitragsfreiheit nicht mit in die Erstattung einfließen, da dieser Gutschein kein Arbeitsentgelt darstellt.
Der Arbeitgeber könnte aber jederzeit den Gutschein wieder rausnehmen, wenn er die Kosten dafür nicht weiter tragen möchte.