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Erstattung Kurzarbeitergeld durch Krankenkasse (krank vor Kug)

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letzte Antwort am 26.05.2020 09:14:45 von coester
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Uts64
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Wir haben für April Kurzarbeit beantragt und bei 2 Mitarbeitern Kug vor krank abgerechnet.

Einer der MA ist gesetzlich versichert und ich habe auch schon ein Formular für den Antrag auf Erstattung von der entsprechenden KK vorliegen.

Der zweite MA ist privat versichert - was nun? Muss ich mich an die letzte gesetzliche KK oder aber an die PKV des MAs wenden?

 

coester
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Hallo,

 

Bei welcher Krankenkasse ist der MA während der Krankheit versichert?

Diese KK ist dann Ihr Ansprechpartner (ich gehe in Ihrem Fall von der PKV aus).

 

Gruß

 

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Uts64
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Ok. Vielen Dank, dann versuche ich mal mein Glück🙄

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k_rump
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Hallo,

wir haben auch das Problem. Ich habe mit der Agentur für Arbeit gesprochen, sie sagten es wäre richtig abgerechnet aber sie sind nicht zuständig. Es ist die Krankenkasse. Daraufhin habe ich bei der ges. Krankenkasse angerufen, die für die Umlageversicherung zuständig ist, und gefragt wie das aussieht. Auch die sind nicht zuständig. 

Bei der Privaten Krankenkasse habe ich ebenfalls diese Antwort erhalten.  Sie hätten auch eigentlich nichts mit dem Arbeitgeber zu tun sondern zahlen nur an den Arbeitnehmer. Im Moment bin ich genauso schlau wie vorher. Es konnte mir bisher niemand diese Frage beantworten. Es muss doch möglich sein, dass jemand eine Lösung für das Problem hat. Es können ja keine Einzelfälle sein!

 

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coester
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Guten Morgen,

 

wie hätten Sie denn die Erstattung beantragt, wenn keine Kurzarbeit stattgefunden hätte ?

Und genau so müssen Sie die Krankheit, die Lohnfortzahlung und deren Erstattung auch jetzt behandeln.

 

Bei vielen Krankenkassen-Mitarbeitern ist es leider noch nicht angekommen, dass die Corona-Kurzarbeit sich nicht nur auf einen vollen Monat, sondern jetzt auch auf einen Zeitraum im Monat beziehen kann.

Den Zeitraum der Kurzarbeit legt der Arbeitgeber fest. Ist der Mitarbeiter vor diesem krank, hat er Anspruch auf LFZ und die Krankenkasse hat zu erstatten. Punkt!

 

Lassen Sie sich bitte nicht von der Krankenkasse abweisen und beharren, wenn die nicht zahlen wollen, auf eine

schriftliche Stellungnahme.

 

Gruß & viel Erfolg

 

 

 

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k_rump
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Grundsätzlich ist das richtig. Wenn keine Kurzarbeit wäre, dann wäre das LFZ und die Erstattung würde über die U1 laufen.

In diesem Fall ist es aber Krankengeld und das läuft leider nicht über die Umlageversicherung. Da die Mitarbeiterin privat versichert ist, sagt die Krankenkasse dann auch sie wäre nicht zuständig.

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coester
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Das stand aber nicht so in Ihrer Fragestellung und die ursprüngliche Frage bezog sich ja auf die Lohnfortzahlung...

 

Mit der Auszahlung des Krankengeldes haben Sie - bis auf der Schlüsselung einer Unterbrechung in den Fehlzeiten - ja als abrechnende Lohnstelle nichts mehr zu tun.

Das zahlt die Krankenkasse - in Ihrem Fall die private - nur direkt an den Arbeitnehmer aus.

 

 

 

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Uts64
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Um die Situation deutlicher zu machen, wir zahlen keine U1, s. h. wir erhalten keine Erstattung für LFZ im Krankheitsfall.

Für die beiden Arbeitnehmer mit krank vor Kug haben wir Erstattungsanträge für das gezahlte Kug bei dem gesetzlich Versicherten bei seiner KK gestellt und die Erstattung auch erhalten - bei dem privat versicherten hat seine PKV die Erstattung abgelehnt - was kann man tun?

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coester
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Bezieht sich Ihre Antwort auf Ihre Frage vom 05.05.2020 ?

 

- Wenn ja dann hat die gesetzliche Krankenkasse gepennt...

Wenn Sie keine U1 an die gesetzliche KK zahlen, erhalten Sie von dort auch keine Erstattung der Lohnfortzahlung.

 

- Die PKV zahlt Ihnen generell die LFZ nicht zurück.

 

-  Die Erstattungsanträge haben Sie doch auch nicht für das gezahlte KUG sondern für die LFZ gestellt, oder ? 

 

 

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Uts64
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Ja, ich beziehe mich auf die Fragestellung vom 05.05.2020.

 

Möglicherweise habe ich die Beispiele in der Begleitunterlage des Webinars "Kurzarbeit einrichten - eine schnelle Anleitung für DATEV LODAS, S. 56/57 oder auch Dok.-Nr.: 5303311 Punkt 3.4.1 "Erkrankung des Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug - Überblick" falsch verstanden?

 

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

 

 

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coester
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Guten Morgen,

 

so langsam verstehe ich jetzt Ihre Fragestellung... 😉

 

Es geht Ihnen um Mitarbeiter, die vor und während der Bezugsdauer der Kurzarbeit erkrankt sind, oder ?

 

Dann nehme ich mal folgendes Beispiel zur Erläuterung:

 

MA 1 (gesetzliche KV) und MA 2 (private KV). Beide sind vom 11.05. bis 22.05.2020 krank.

Kurzarbeit vom 18.05. bis 22.05.2020. Kurzarbeit auf 50% der normalen Arbeitszeit.

 

MA 1:

11.05. - 17.05.2020: 100% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der GKV

18.05. - 22.05.2020: 50% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der GKV und

                                50% Zahlung Krankengeld in Höhe KUG, Zahlung durch den Arbeitgeber,

                                 Erstattung von der GKV

MA 2:

11.05. - 17.05.2020: 100% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der PKV

18.05. - 22.05.2020: 50% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der PKV.

                                Die eventuelle Zahlung des 50%-Krankengeldes in Höhe KUG muss der Arbeitnehmer mit

                                seiner privaten Krankenkasse klären.

 

Gruß

 

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letzte Antwort am 26.05.2020 09:14:45 von coester
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