Hallo Zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter der bisher immer den Elternbeitrag der KITA durch den Arbeitgeber erstattet bekommen hat. Diese Aufwendungen sind ja steuer- und SV- frei. Nun wurde das Kind eingeschult, sodass der KITA Beitrag weg gefallen ist und gegen die Betreuungskosten der OGS "ausgetauscht" werden soll.
Die Kosten der OGS dürfen wir ja nicht mehr steuerfrei erstatten, weil das Kind nun schulpflichtig ist. Wir muss ich nun die neue Lohnart anlegen? Mit der 1 für steuer- und sv-pflichtig schlüsseln, oder muss ich noch weitere Sachen beachten?
Vielen Dank & Grüße
Christina
Hallo Christina,
haben Sie weitere Informationen vorliegen, ob diese Kosten der OGS auf weiteren Bescheinigungen wie beispielsweise der Lohnsteuer-Bescheinigung gesondert ausgewiesen werden müssen?
Durch die Hinterlegung der Steuer- und SV-Behandlung 1 wird der Betrag lediglich pflichtig abgerechnet und zum normalen steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Frau Mertel,
auf der Lohnsteuerbescheinigung müssen diese Beiträge nicht gesondert aufgelistet werden.
Dann könnte ich bei der Steuer- und SV- Behandlung die 1 hinterlegen, somit würde dieser Beitrag dann unter Punkt 3 in der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen, oder?
Danke & Grüße
Christina
Hallo Christina,
genau, wenn die Lohnart mit dem Steuer/SV-Schlüssel 1 geschlüsselt ist, wird dieser normal in der Lohnsteuer-Bescheinigung ausgewiesen.