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Erstattung Handtücherwaschgeld

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letzte Antwort am 17.03.2026 11:28:13 von rschoepe
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TamaraHrl
Beginner
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Hallo Zusammen, 

im Rahmen einer LSt- Außenprüfung hat der Prüfer bemängelt, dass das Handtücherwaschgeld, das derzeit als Nettobezug abgerechnet wird, pauschaltversteuert werden muss. 

Es wurde immer eine feste pauschale von rund 20,00 € abgerechnet - ohne Belge oder Nachweise. Der Arbeitgeber möchte dem Mitarbeiter kein "Geld wegnehmen" und würde daher gern die Steuerlast übernehmen. 

Welche Lohnart kann ich für Lodas verwenden? 

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
135 Mal angesehen

Eine fertige Stammlohnart gibt es dafür m.W. nicht, du kannst aber die 200 nehmen und in Steuer/SV/UV auf 48 umschlüsseln:

image.png

Das würde ich aber mit dem Prüfer und direkt noch mit der DRV abklären.

Wenn der Prüfer eine andere Pauschalsteuer haben möchte, nimmst du 872 (Besond. Pausch./SV frei) bzw. 870 (Besond. Pausch./SV lfd.).

 


@TamaraHrl  schrieb:

ohne Belge oder Nachweise.


Aber eine Vereinbarung dazu gibt es, oder?

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letzte Antwort am 17.03.2026 11:28:13 von rschoepe
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