Hallo,
Ich habe eine Frage zur SV Erstattung bei KUG. Wir hatten im Januar 100% Kug angerechnet. Es müssten doch normalerweise die SV-Beiträge zu 100% erstattet werden. Die KUG Berechnung erfolgt aber mit der pauschalierten Form mit 37,6% Erstattung. Warum nur 37.6% und nicht zu 100%? Bin Neuling, oder hab ich hier einen Denkfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
weil das so festgelegt wurde, dass die SV nur pauschaliert erstattet wird.
Aber z. B. Auf der Homepage d. Bundesregierung steht, dass die Beiträge zu 100% erstattet werden
Die Sozialversicherung wird mit einem pauschalierten Satz von 37,6% ermittelt.
Dies heißt nicht, dass 37,6% der Sozialversicherung erstattet wird, sondern es wird nicht die tatsächlich gezahlte Sozialversicherung zugrunde gelegt, sondern 37,6% des Ausfallentgelts als Sozialversicherung erstattet.
In der Regel ist die pauschalierte Sozialversicherung etwas höhe als die tatsächlich gezahlte Sozialversicherung.