Hallo, ich bin neu in der Lohnbuchhaltung und habe ein paar Fragen zur Abrechnung von Stundenlohn:
Bisher habe ich in LODAS nur Festgehalt abgerechnet, seit Mitte Dezember ist eine Kollegin aus der Elternzeit zurück. Sie soll auf Basis von Stundenlohn abgerechnet werden.
Alle Kollegen mit Festgehalt habe ich der Abrechnungsgruppe 1 zugeordnet. Für diese Gruppe werde ich am Donnerstag die Abrechnungsdaten ans Rechenzentrum senden.
Die Kollegin mit Stundenlohn habe ich Abrechnungsgruppe 2 zugeordnet, sie wird Anfang Januar abgerechnet, wenn ich sehen kann, wie viele Stunden sie gearbeitet hat. Meine Frage ist nun: die SV-Beiträge für die Kollegin, die am 22.12. noch nicht übermittelt wird, werden ja geschätzt. Im kommenden Monat wird die Schätzung entsprechend der übermittelten Werte korrigiert. Aber worauf bezieht sich diese Schätzung? Sie arbeitet nur ca. 2 Stunden am Tag, d.h. es werden nicht allzu hohe Beiträge anfallen. Kann ich etwas tun, damit die Schätzung möglichst genau ausfällt?
Danke für eine Rückmeldung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ALLE Beiträge geschätzt werden, also auch die Beiträge für die Mitarbeiter aus der ersten Abrechnungsgruppe, auch wenn diese schon vor dem Fälligkeitstermin abgerechnet werden.
Grundlage für die Schätzung ist immer die Abrechnung des Vormonats. Wenn Sie daran etwas ändern wollen, müssen Sie hierzu ggf. manuell in die Schätzung eingreifen. Eine genaue Beschreibung für LODAS finden Sie unter
Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit - DATEV Hilfe-Center
Wichtig finde ich in diesem Fall, dass man die Austritte von Mitarbeitern automatisch aus der Schätzung rausnimmt:
Zu beachten sind dann insbesondere Monate, in denen Einmalzahlungen erfolgen, da diese im Monat der Zahlung berücksichtigt werden müssen. Und dies müssen Sie dann auch für die Mitarbeiter der ersten Gruppe manuell anpassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung🙂 !